Hallo joweri,
…nun meine Frage: muß ich die Vorstrafe - seit über 30
jahren abgegolten - im estaFormular angeben ? …und muß ich
dadurch mit einer Ablehnung der einreise in die USA rechnen.
dann schauen wir uns das Formular doch am Besten mal an.
Die einzige Frage die mit Deinem Vergehen in Verbindung stehen könnte, ist die Nr. B:
Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?
„Rowdytum“ hat nichts mit Drogendelikten oder Sittlichkeitsverbrechen (sexuelle Belästigug, Vergewaltigung, usw.) zu tun. Insofern kein Problem.
Im Endeffekt ist aber auch ein positiv beschiedener Antrag keine Garantie, dass Du in die USA einreisen darfst. Diese Entscheidung trifft ein Beamter am Zielflughafen. Selbst wenn alle Deine Papiere in Ordnung sind, kann er Dir die Erlaubnis zur Einreise verweigern.
Aber keine Panik: Das sind auch nur Menschen und wenn man sich denen gegenüber vernünftig verhält sind die sogar recht freundlich.
Zur Ausfüllung des Antrages nutzt Du am besten den oben genannten Link. Dies ist die offizielle Seite der US-Regierung zu diesem Thema. Es gibt zwar auch private Organisationen die Dir bei der Ausfüllung des Antrages „helfen“. Dort musst Du zwar dieselben Angaben machen wie auf der offiziellen Seite, die Weiterleitung an die US-Regierung lassen sich diese Organisationen aber bezahlen. Das ist unnötig.
Hoffe das hilft Dir weiter!
Charlie80