USA-Reise, ESTA

Hallo,

Vor 30 Jahren begang ich eine Jugendsünde (Rowdytum/Körperverletzung/DDR-Recht)mit 1J. Haftstrafe. Seit damals nie wieder auffällig und braf :smile:
…nun meine Frage: muß ich die Vorstrafe - seit über 30 jahren abgegolten - im estaFormular angeben ? …und muß ich dadurch mit einer Ablehnung der einreise in die USA rechnen.

Danke für Ratschläge

freundliche Grüße v Andreas

Hi,

meine laienhafte Meinung: Die US-Behörden haben ja nicht Deine komplette „Akte“ gespeichert, sondern gehen den normalen dienstlichen Weg. Dieser müsste eine Abfrage beim Bundeszentralregister (aka „Fuhrungszeugnis“) sein. Wenn also Dein Führungszeugnis sauber ist, sollten auch die US Behörden keinen Grund haben Dir bei der Einreise Fragen zu stellen.

Gruss
K

Hallo Kasi,

Danke für deine Antwort.
Hab gedacht das es da eine Regelung gibt (-Vorstrafen d. letzten 10/15 Jahre)…hab Angst das man wegen sowas (…was ja nun 30 j. zurück liegt) Probleme bekommt. Kann man sich zur Sicherheit so ein Führungszeugnis ausstellen lassen? …naja um mal zu sehen was so drin steht :wink:

Gruß A

Hi,

klar kannst Du das. Die gibt es aber NICHT bei der Polizei. Guck mal auf der Website Deiner Stadt/Gemeinde unter „Polizeiliches Führungszeugnis“.

Welche Daten die US-Behörden genau abfragen sollte unser Justizministerium wissen: https://www.bmj.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html Da mal ganz allgemein anfragen was woher bei einem ESTA-Antrag bzw. vor Einreise in die USA abgefragt wird. Ist ja kein Geheimnis.

Gruss
K

Hallo joweri,

…nun meine Frage: muß ich die Vorstrafe - seit über 30
jahren abgegolten - im estaFormular angeben ? …und muß ich
dadurch mit einer Ablehnung der einreise in die USA rechnen.

dann schauen wir uns das Formular doch am Besten mal an.

Die einzige Frage die mit Deinem Vergehen in Verbindung stehen könnte, ist die Nr. B:

Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

„Rowdytum“ hat nichts mit Drogendelikten oder Sittlichkeitsverbrechen (sexuelle Belästigug, Vergewaltigung, usw.) zu tun. Insofern kein Problem.

Im Endeffekt ist aber auch ein positiv beschiedener Antrag keine Garantie, dass Du in die USA einreisen darfst. Diese Entscheidung trifft ein Beamter am Zielflughafen. Selbst wenn alle Deine Papiere in Ordnung sind, kann er Dir die Erlaubnis zur Einreise verweigern.

Aber keine Panik: Das sind auch nur Menschen und wenn man sich denen gegenüber vernünftig verhält sind die sogar recht freundlich.

Zur Ausfüllung des Antrages nutzt Du am besten den oben genannten Link. Dies ist die offizielle Seite der US-Regierung zu diesem Thema. Es gibt zwar auch private Organisationen die Dir bei der Ausfüllung des Antrages „helfen“. Dort musst Du zwar dieselben Angaben machen wie auf der offiziellen Seite, die Weiterleitung an die US-Regierung lassen sich diese Organisationen aber bezahlen. Das ist unnötig.

Hoffe das hilft Dir weiter!

Charlie80

Hallo Charlie80,

Danke für deine Antwort. Das beruhigt mich ja schon mal total :wink:
…wäre ja peinlich wenn ich buche und dann nicht einreisen dürfte wegen einer dreissig jahre alten Dummheit…
Danke für den Link :smile: und schönen Advent noch

Gruß joweri

Hi,

hab die genehmigung bekommen :smile: