USB 2.0- Karte für Laptop mit Win98SE

Hallo Experten,

ich habe hier einen älteren Laptop mit USB 1.1. Letztlich habe ich mir einen externen Brenner dazu gekauft, klappt auch, aber nur ein bisserl langsam. Jetzt habe ich im neuen Pearl - Kat. eine Karte gesehen, die USB 2.0 ermöglichen soll und für Win98SE funktionieren soll. Kennt jemand dererlei Karten? Taugen sie was und vor allem: Taugt es unter Win98SE?

Gruß

Hermann

Diese Erweiterungskarten für den PCMCIA-Schacht sind natürlich keine Hexerei und sollten auch unter Win 98 funktioneren - wenn der passend Treiber mitgeliefert wird.
Im Zweifelsfall also vorher anfragen und bestätigen lassen, dass Treiber für Win 98 dabei sind.

Hallo Olaf,

danke für dein Posting.

Diese Erweiterungskarten für den PCMCIA-Schacht

Genau, jetzt wo du es schreibst! Ich bin nicht auf die Abkürzung PCMIA gekommen beim Schreiben … :frowning:.

sind natürlich
keine Hexerei und sollten auch unter Win 98 funktioneren -

Ja, ich bin immer skeptisch, wenn dererlei gesagt wird, auch

wenn der passend Treiber mitgeliefert wird.

wenn der passende Treiber mitgeliefert wird.

Im Zweifelsfall also vorher anfragen und bestätigen lassen,
dass Treiber für Win 98 dabei sind.

Na ja, es wird da diesbezüglich ja immer vollmundig geredet und hinterher steht man doch im Wald. Andererseits: Bei meiner dig. Kamera hats einwandfrei funktioniert.

Gruß

Hermann

Im Zweifelsfall also vorher anfragen und bestätigen lassen,
dass Treiber für Win 98 dabei sind.

Na ja, es wird da diesbezüglich ja immer vollmundig geredet
und hinterher steht man doch im Wald. Andererseits: Bei meiner
dig. Kamera hats einwandfrei funktioniert.

Hätte es nicht geklappte, gäbe es da zwei Möglichkeiten:

  • Bei Kauf im Versandhandel (also z.B. Onlineshop) einfach vom Rückgaberecht gebrauch machen
  • Oder mit Hinweis auf einen Sachmangel zurückgeben - Artikel entsprach nicht der Werbung.

Hallo Olaf,

Im Zweifelsfall also vorher anfragen und bestätigen lassen,
dass Treiber für Win 98 dabei sind.

Na ja, es wird da diesbezüglich ja immer vollmundig geredet
und hinterher steht man doch im Wald. Andererseits: Bei meiner
dig. Kamera hats einwandfrei funktioniert.

Hätte es nicht geklappte, gäbe es da zwei Möglichkeiten:

  • Bei Kauf im Versandhandel (also z.B. Onlineshop) einfach vom
    Rückgaberecht gebrauch machen

Das weiß ich, aber wer weiß, wie die sich anstellen, wenn man den Artikel bereits benutzt hat…?!

  • Oder mit Hinweis auf einen Sachmangel zurückgeben - Artikel
    entsprach nicht der Werbung.

Das glaube ich nun nicht, dass das funktioniert.

Gruß

Hermann

Hallo Olaf,

Hallöchen

  • Bei Kauf im Versandhandel (also z.B. Onlineshop) einfach vom
    Rückgaberecht gebrauch machen

Das weiß ich, aber wer weiß, wie die sich anstellen, wenn man
den Artikel bereits benutzt hat…?!

Des Verkäufers Pech. Manche verlangen eine kleine Gebühr, aber das steht dann in den AGBs.

  • Oder mit Hinweis auf einen Sachmangel zurückgeben - Artikel
    entsprach nicht der Werbung.

Das glaube ich nun nicht, dass das funktioniert.

Es ist aber Rechtens. Wenn man dir zusichert, dass das Ding mit Win98 funktioniert, es das aber nicht tut, dann kannst du es zurückgeben.
Hier steht’s im Juristendeutsch: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Hallo Olaf,

danke fürs Posting.

  • Bei Kauf im Versandhandel (also z.B. Onlineshop) einfach vom
    Rückgaberecht gebrauch machen

Das weiß ich, aber wer weiß, wie die sich anstellen, wenn man
den Artikel bereits benutzt hat…?!

Des Verkäufers Pech. Manche verlangen eine kleine Gebühr, aber
das steht dann in den AGBs.

  • Oder mit Hinweis auf einen Sachmangel zurückgeben - Artikel
    entsprach nicht der Werbung.

Das glaube ich nun nicht, dass das funktioniert.

Es ist aber Rechtens. Wenn man dir zusichert, dass das Ding
mit Win98 funktioniert, es das aber nicht tut, dann kannst du
es zurückgeben.
Hier steht’s im Juristendeutsch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Alles klar, danke für den Link. Ich hoffe, dass das in der Praxis auch funktioniert. Bei einem Katalogkauf ist das ja noch einfach, weil man auf eine Werbeaussage in einem Katalog hinweisen kann und das auch recht einfach beleg- und beweisbar ist. Aber dann frage ich mich, wie das in einem Geschäft läuft. Da kann der Verkäufer im Ernstfall doch sagen, dass er das so niemals gesagt hat, eine bestimmte Eigenschaft des Produktes also nicht zugesichert hat. Da haben wir dann vielleicht wieder den klassischen Unterschied zwischen Theorie und Praxis…

Aber bevors zur Rechtsfrage mutiert im Laptop - Brett, stelle ich diese Frage vielleicht mal im Rechtsbrett?

Gruß

Hermann

Hallo

Hier steht’s im Juristendeutsch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Alles klar, danke für den Link. Ich hoffe, dass das in der
Praxis auch funktioniert. Bei einem Katalogkauf ist das ja
noch einfach, weil man auf eine Werbeaussage in einem Katalog
hinweisen kann und das auch recht einfach beleg- und beweisbar
ist. Aber dann frage ich mich, wie das in einem Geschäft
läuft. Da kann der Verkäufer im Ernstfall doch sagen, dass er
das so niemals gesagt hat, eine bestimmte Eigenschaft des
Produktes also nicht zugesichert hat. Da haben wir dann
vielleicht wieder den klassischen Unterschied zwischen Theorie
und Praxis…

In der Tat, mit einer mündlichen Aussage hast du nix gewonnen. Sowas müsste man sich dann ausdrücklich schriftlich geben lassen.

Aber bevors zur Rechtsfrage mutiert im Laptop - Brett, stelle
ich diese Frage vielleicht mal im Rechtsbrett?

Kannst du ja mal machen.