USB-Stick säubern

Mir ist ein USB-Stick (Intuix U3) in die Hände gefallen, der - ab Hersteller - sich anders verhält, als ich es bislang gewohnt war. Unter Windows stellt der Stick sich nicht, wie gewohnt, als Wechseldatenträger dar, sondern zusätzlich als CD-Rom-Laufwerk, von welchem mittels Autorun ein Programm gestartet und irgendwelche Treiber installiert werden.

Wenn ich so etwas sehe, kräuseln sich mir die Zehennägel und die Haare stehen hoch. Ein Versuch, das Ding unter Linux mittels fdisk in einen brauchbaren Zustand zu bringen, ändert leider nichts, nach wie vor erscheint unter Windows die virtuelle CD.

Habe ich irgendeine Chance, solch ein Gerät per Software in einen brauchbaren Zustand zu bringen, oder muss es wegen mangelhaft zum Händler zurück?

Gruss
Schorsch

Hi,

Mir ist ein USB-Stick (Intuix U3) in die Hände gefallen, der -
ab Hersteller - sich anders verhält, als ich es bislang
gewohnt war.

lies: http://www.intuix.net/de/contextuel/stockage/u3_faq…
http://www.intuix.net/de/contextuel/stockage/u3_pres…

Habe ich irgendeine Chance, solch ein Gerät per Software in
einen brauchbaren Zustand zu bringen, oder muss es wegen
mangelhaft zum Händler zurück?

Es ist nur dann mangelhaft, wenn die Produkteigenschaften dem nicht entsprechen, was auf der Website genannt wurde. Solltest du dich mit dem U3 Standard einfach nur geirrt haben, dann ist das IMHO dein Problem.
Evtl. hilft ein Tausch auf Kulanz Basis, aber das hängt von den genauen Umständen des „in die Hände gefallen“ ab.

mfg Ulrich

lies:
http://www.intuix.net/de/contextuel/stockage/u3_faq…
http://www.intuix.net/de/contextuel/stockage/u3_pres…

Auf die Idee, beim Hersteller nachzuschauen, hätte ich auch selbst kommen können. Allerdings sind die Informationen dort leider noch weniger ausführlich, als in den auf dem Stick mitgelieferten Hilfedateien.

Es ist nur dann mangelhaft, wenn die Produkteigenschaften dem
nicht entsprechen, was auf der Website genannt wurde. Solltest
du dich mit dem U3 Standard einfach nur geirrt haben, dann ist
das IMHO dein Problem.

Juristisch gesehen hast du, solange der Käufer nicht ausdrücklich das Nichtvorhandensein dieser Eigenschaft ausdrücklich verlangt, wahrscheinlich recht. Nun, das Ding ist mir, wie gesagt, in die Hände gefallen, was tatsächlich beim Kauf vereinbart wurde oder ob diese Eigenschaft auf der Verpackung ersichtlich war, ist mir nicht bekannt.

Gruss
Schorsch