[USt] Änd.Steuersatz in Gastronomie zum Jahreswexl

Hallo,
mich würde mal interessieren, wie am Silvesterabend bzw. an Neujahr in der Gastronomie mit der erhöhten MwSt. verfahren werden soll.
Bestell ich am 31.12.06 um kurz vor Mitternacht meinen Champagner, der kommt aber erst im neuen Jahr, muss ich dann 16% oder 19% MwSt. bezahlen?
Muss der Wirt ab 00°° den erhöhten Satz berechnen und wie ist das mit den Gästen, die einen Festpreis für die Silvesterparty im Jahr 2006 bezahlt haben, aber bis in den frühen Morgen (Neujahr 2007) konsumieren?
Oder ich feier Silvester/Neujahr und zahle alles im neuen Jahr?

Vielen Dank für Mühe!
Christoph

Hallo,

es kommt auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an. Also auf den Zeitpunkt wann das Bier an den Tisch kommt. Nach Mitternacht muss der Wirt 19% eintippen. Da aber wohl kein Wirt zu Silvester die Kasse umprogrammieren wird, wird es schon am 31.12. Bruttopreise 2007 geben, in denen dann wahlweise 16 oder 19% enthalten sind.

Bei Pauschalangeboten wird der Preis zwar schon in 2006 bzw. in 2007 voll entrichtet, da aber auch die Leistungserbringung relevant ist, muss der Wirt dann die Einnahmen splitten. Je nach dem was incl. ist, muss er auteilen. Bsp. Buffet und Getränke. Dann würde ich den Kostenanteil Büffet komplett 2006 und Getränke 50/50 aufteilen. Bei Renterparty wohl aber noch mehr Getränke nach 2006 rechnen.

Im Endeffekt kommt es beim FA doch nur darauf an, dass der Wirt es glaubwürdig macht und wenigstens etwas macht. Dumm wäre es also nur, eine Silvesterfeier auszurichten und auf den 1.1. keinerlei Umsätze zu buchen.

Mfg vom

showbee

Gastronomie und Hotellerie haben andere Tageszeite
Hallo Christoph,

In der Gastronomie, genau wie in der Hotellerie, ist es so, daß das Datum nicht um Mitternacht umgestellt wird, sondern dann, wenn der Tagesabschluß durchrattert. Hab das fast 4 Jahre lang gemacht (den Tagesabschluß in internationalen Hotels).
Auch wenn du um 2 Uhr morgens noch etwas bestellst, wird das im Kassensystem noch auf den 31/12/06 gebucht.

Gruß
Sticky

PS
Hallo nochmal,

denkt bitte daran, wenn ihr in Hotels feiert, daß der arme Nightauditor erst mit dem Tagesabschluß beginnen kann, wenn die Restaurants und Bars ihre Kassen abgeschlossen haben. Wenn dann das System hakt oder ein Kellner/Barkeeper Mist gebucht hat, zögert sich das Ganze hinaus und Überstunden stehen auf dem Programm.
Also bitte den Nightauditor(Nachtportier) nicht böse anschauen, wenn er regelmäßig den Barchef oder Restaurantleiter bittet, doch bald die Abrechnungen fertig zu machen, da er schließlich auch rechtzeitig Feierabend machen möchte um bei seiner Familie zu sein.
Außerdem gilt auf verschiedenen Getränken noch der ermäßigte Steuersatz von 7%, der sich m.W. nicht ändert.

Gruß vom Ex-Nighty
Sticky

Richtige Antwort hier!
Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wird zugelassen, dass auf Bewirtungsleistungen (z.B. Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, Tabakwarenlieferungen usw.), die dem allgemeinen Steuersatz unterliegen und in der Nacht vom 31. Dezember 2006 zum 1. Januar 2007 in Gaststätten, Hotels, Bordellbetrieben, SexClubhäusern, Würstchenständen und ähnlichen Betrieben ausgeführt werden, der bis zum 31. Dezember 2006 geltende allgemeine Steuersatz von 16 % angewandt wird.

siehe auch BMF Schreiben IV A 5 - S 7210 - 23/06 vom 11.08.2006 - Randziffer 42

[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/umsatzsteuer/162,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)