Hallo,
mich würde mal interessieren, wie am Silvesterabend bzw. an Neujahr in der Gastronomie mit der erhöhten MwSt. verfahren werden soll.
Bestell ich am 31.12.06 um kurz vor Mitternacht meinen Champagner, der kommt aber erst im neuen Jahr, muss ich dann 16% oder 19% MwSt. bezahlen?
Muss der Wirt ab 00°° den erhöhten Satz berechnen und wie ist das mit den Gästen, die einen Festpreis für die Silvesterparty im Jahr 2006 bezahlt haben, aber bis in den frühen Morgen (Neujahr 2007) konsumieren?
Oder ich feier Silvester/Neujahr und zahle alles im neuen Jahr?
Vielen Dank für Mühe!
Christoph