[USt] AFP verbreitet Unsinn bzgl. MwSt-Erhöhung!

Hi,

schaut mal hier: http://magazine.web.de/de/themen/finanzen/geld/spare…
Web.de verbreitet AFP Meldung. Was müssen meine entzündeten Augen da für einen Unsinn lesen???

„Für die Höhe der Mehrwertsteuer ist das Datum des Kaufvertrags, der Rechnung oder der Zahlung aber egal. Es gilt allein der Liefertermin für die Berechnung der Mehrwertsteuer.“

–> Ok, damit meinen Sie wohl, entscheidend ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung… aber jetzt:

„Verzögert sich eine fürs alte Jahr vereinbarte Lieferung, müssen aber auch im neuen Jahr nur 16 Prozent gezahlt werden. Es sei denn, der Händler kann nachweisen, dass er für die Verspätung etwa wegen der Pleite eines Zulieferers nicht verantwortlich ist. Dann muss der Kunde die höhere Steuer berappen.

Hä? Warum soll sich denn schuldhafte Nichterfüllung des Vertrages auf die USt auswirken?

" Findige Verbraucher können auch verlangen, dass Festpreise vereinbart werden, egal, wann geliefert wird. Dagegen lohnen sich Anzahlungen nicht, da bei Lieferung im neuen Jahr rückwirkend 19 Prozent berechnet werden."

Und ich dachte immer ein Preis ist vereinbart und basta i.S.v. pacta sunt servanda. Wusste gar nicht, dass es auch Preisvereinbarungen unfest sein können… aber es kommt noch besser:

„Hier sollte vereinbart werden, dass Leistungen gestückelt abgerechnet werden. Für Teilarbeiten, die vor Jahresende fertig werden, gilt der alte Steuersatz, auch wenn der Fliesenleger etwa das Bad erst nach Silvester fertigstellt.“

Erst schreiben Sie, Abrechnung ist irrelevant und auf einmal soll es Auswirkungen auf die Steuer haben, obwohl Leistungserbringung später erfolgte?

Puhhhh…

der showbee

Die haben wohl das BMF Schreiben vom 11.8.06 gelesen und versucht umzusetzen, was teilweise gelungen und teilweise nicht gelungen ist, da spielt auch der § 29 UStG mit rein, da kommt es aber auch noch drauf an, ob der Preis zuzüglich MWSt oder inkl. MWSt vereinbart wurde. Diesbezüglich kam es wohl dann auch bei der AFP zu verwechslungen.

ich verlink es mal für andere Interessierte:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/umsatzsteuer/162,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)