Das genau verstehe ich nicht. Ich soll angeben, was ich im Ausland eingekauft habe und dafür die Umsatzsteuer abführen. Aber wo trage ich den ganzen Mist jetzt als Vorsteuer ein? Im Hauptbogen oder wo in dieser Anlage UR ?
gruß -kri.
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Das genau verstehe ich nicht. Ich soll angeben, was ich im
Ausland eingekauft habe und dafür die Umsatzsteuer abführen.
Aber wo trage ich den ganzen Mist jetzt als Vorsteuer ein? Im
Hauptbogen oder wo in dieser Anlage UR ?
Hi,
iG-Erwerbe sind i.d.R. steuerpflichtig und sind in UR anzugeben. Der Wert aus UR wird in das USt Formular übertragen. Sofern man den via iG-Erwerb versteuerten Gegenstand zu ust-lichen Umsätzen nutzt, kann die USt auch gleich als VoSt eingetragen werden. Für VoSt gibt es allerdings nur ein paar Felder im allgemeinen Formular.
Vorsteuer: Seite 3, Zeile 63
Umsatzsteuer: Seite 4, Zeile 93 und Anlage-UR Zeile 13
Also ein kleiner Händler kauft Waren für sein Geschäft von einem Großhändler aus z.B. den Niederlanden oder England. Den Betrag trägt er dann in Zeile 9 der Anlage UR sowie in Zeile 93 der Umsatzsteuererklärung ein. Den gleichen Steuerbetrag trägt er dann noch in Zeile 63 der Umsatzsteuererklärung ein um diesen Betrag als Vorsteuer geltend zu machen. Wär das so richtig?
Hi,
heisst das, dass eine Rechnung über Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem Ausland dann auch den hier geltenden Regeln für den Inhalt der Rechnung entsprechen muss?
Gruß
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