UST Anmeldung ausserhalb der Periode

Guten Tag,

angenommen ein Unternehmen meldet quartalsweise die UST über elster.

Nun hat das Unternehmen aufgrund einer hohen Einkaufsrechnung zu Beginn eines quartals eine UST von 45000€ gezahlt da die Rechnung über etwa 250.000€ ging…

Gibt es hier die Möglichkeit eine außerplanmäßige UST Anmeldung zu machen um den Betrag schnellstmöglich einzufordern?

Der Absatz des Unternehmens würde die Deckung der UST im Abrechnungszeitraum niemals erreichen…
Das Unternehmen muss von NAtur her Jährlich mehrere solche enorm hohen Rechnungen zahlen.

Danke

Servus,

es gibt bei USt-Erstattungsansprüchen von mehr als 7.500 € im Kalenderjahr (d.h. USt insgesamt minus Vorsteuer insgesamt) die Möglichkeit, die USt-Voranmeldungen monatlich abzugeben.

Allerdings nicht rückwirkend.

Eine Umstellung des Voranmeldungszeitraums während des laufenden Kalenderjahre ist im Gesetz nicht vorgesehen, aber wenn man recht lieb bettelt, kann das wohl auch gehen - ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.

Auf keinen Fall ist ein beliebiger Wechsel zwischen verschiedenen Voranmeldungszeiträumen möglich. Entweder Monat oder Quartal, nicht ab und zu mal der Monat, wenn es komfortabler ist, und sonst das Quartal.

Übrigens: Einfordern kann man einen Überschuss aus einer USt-VA grundsätzlich nicht, weil für die Wirksamkeit der Voranmeldung die Zustimmung des FA notwendig ist. Im Einzelfall kann es möglich sein, einen Überschuss einzufordern, wenn die Prüfung der VA unverhältnismäßig lange dauert („Untätigkeit“ landläufig nach sechs Monaten ohne Aktion des FA) oder willkürlich bei einem Steuerpflichtigen anders (langsamer, gründlicher, mit besonderen Anforderungen) vorgenommen wird als bei der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Eine Umstellung des Voranmeldungszeitraums während des
laufenden Kalenderjahre ist im Gesetz nicht vorgesehen, aber
wenn man recht lieb bettelt, kann das wohl auch gehen - ohne
dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.

Kann ich bestätigen. :smile:
Bei freundlichem bitten/anfragen kann manches recht unbürokratisch (aber in der Sache nach wie vor korrekt) erledigt werden.

Schöne Grüße
JoKu

Hallo,

kann mich meinen Vorrednern auch nur anschliessen. Das Finanzamt wird sich aber vermutlich darauf einlassen. Dann gilt allerdings das ganze Jahr die monatliche Abgabe und nicht vergessen Sondervorauszahlung leisten damit man die längere Frist hat (nachdem die große Erstattung da ist :wink:)

LG
h69