[USt] Arbeitszimmer und PC geltend machen?

Hallo zusammen!

  • eine Person ist vollzeitselbstständig und hat dafür ein Zimmer der Wohnung als Arbeitszimmer. Quasi alles Berufliche wird in diesem Zimmer abgewickelt. Beruflich hält er sich also sagen wir 40 Stunden pro Woche in diesem Büro auf. Allerdings nutzt er das Zimmer sagen wir 10 Stunden pro Woche auch privat.

Wie und inwiefern kann sie dieses Zimmer von der Umsatzsteuer absetzen?

  • eine Person ist vollzeitselbstständig und zwar fast nur am PC. Für den Beruf nutzt er den PC sagen wir 50 Stunden pro Woche, jedoch 10 Stunden auch privat.

Wie und inwiefern kann sie diesen PC von der Umsatzsteuer absetzen?

Viele Grüße,

Mohamed.

Hallo,

Voraussetzung: der Selbständige erbringt ausschließlich Umsatzsteuerpflichtige Umsätze und nutz auch nicht die Kleinunternehmer-Regelung:

  • eine Person ist vollzeitselbstständig und hat dafür ein
    Zimmer der Wohnung als Arbeitszimmer. Quasi alles Berufliche
    wird in diesem Zimmer abgewickelt. Beruflich hält er sich also
    sagen wir 40 Stunden pro Woche in diesem Büro auf. Allerdings
    nutzt er das Zimmer sagen wir 10 Stunden pro Woche auch
    privat.

Wie und inwiefern kann sie dieses Zimmer von der Umsatzsteuer
absetzen?

Sämtliche Gegenstände die zu 100% unternehmerisch genutzt werden (z.B. Regal für Ordner) sind zwingend dem Unternehmensvermögen zuzuordnen. D.h. für diese Gegenstände steht dem Unternehmer der Vorsteuerabzug in voller Höhe zu.

Allgemeinkosten wie z. B. Stom sind anteilig aufzuteilen. Bsp.: Arbeitszimmer beträgt 10 qm und die gesamte Wohnung hat 100 qm; somit sind 10% der Stromkosten unternehmerisch und die Vorsteuer ist in Höhe von 10% abzugsfähig.

Beim Arbeitszimmer selbst kommt es darauf an: Wenn der Kauf der Wohnung mit Vorsteuerausweis erfolgte (i.R. nur bei Herstellung) kann in dem Jahr der Rechnungsstellungen für die Wohnung 10% der Vorsteuer für das Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Ob zu empfehlen wäre die gesamte Wohnung dem Unternehmensvermögen zuzuordner sollte durch einen Steuerberater geklärt werden, der die Unterlagen dann einsehen muss. Übrigens hat der Unternehmer ab 10% unternehmerischer Nutzung eines Gegenstands (hier die Wohnung) das Wahlrecht den gesamten Gegenstand dem Unternehmen zuzuordnen. Die unternehmerische Nutzung muss aber min. 10% betragen.

  • eine Person ist vollzeitselbstständig und zwar fast nur am
    PC. Für den Beruf nutzt er den PC sagen wir 50 Stunden pro
    Woche, jedoch 10 Stunden auch privat.

Wie und inwiefern kann sie diesen PC von der Umsatzsteuer
absetzen?

Den PC würde ich zu 100% dem Unternehmen zuordnen. --> Vorsteuerabzug 100%. Für die private Nutzung des PC müßte eine unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden. Bsp.: PC Anschaffungskosten: 1.000,00 € zzgl. USt 160,00 € = Bruttorechnung 1.160,00 €. Die Vorsteuer in Höhe von 160,00 € kann der Unternehmer in voller Höhe geltend machen. Im Gegenzug muss er allerdings für die Private Nutzung des PC die unentgeltliche Wertabgabe versteuern: 50 Std. Nutzung insgesamt davon 10 Std. privat = 20%
1.000,00 € AK (zzgl. evtl. weiteren Kosten z.B. Papier ect.) davon 20% = 200,00 € Privatnutzung
Diese 200€ Privatnutzung sind dann auf den Berichtigungszeitraum des § 15a UStG zu verteilen also 5 Jahre = 40,00 €
Ergebnis:
Im Jahr der Anschaffung 160,00 € Vorsteuer

  • 40,00 € x 16% = 6,40 € Umsatzsteuer für Finanzamt
    und jedes weitere Jahr ebenfalls 6,40 € USt für Finanzamt (max 5 Jahre)

Grüßle Soni