Hi Leute, folgendes Problem:
wenn man eine Rechnung über eine geleistete Arbeit stellt und zusätzlich noch eine Quittung in Rechnung stellen will, weil man zum Beispiel ein Parkticken (für z.B. 10 Euro inkl. MwSt) bezahlen musste, welches jedoch vom Auftraggeber bezahlt wird, muss man dann auf diese 10 Euro nochmal die Ust. draufrechnen oder stellt man diese ohne Ust. in Rechnung?
Ich bin mir nicht ganz sicher, da ja in den 10 Euro ja schon MwSt. drinstecken…
Zweite Frage: wenn nicht, muss man folglich bei der Umsatzberechnung bei der Steuererklärung solche Quittungen abziehen, da sie ja nicht wirklich zum Umsatz zählen oder? Muss man darauf Ust abführen?