Ust. auf Belege/Quittungen bei Rechnungsstellung?

Hi Leute, folgendes Problem:

wenn man eine Rechnung über eine geleistete Arbeit stellt und zusätzlich noch eine Quittung in Rechnung stellen will, weil man zum Beispiel ein Parkticken (für z.B. 10 Euro inkl. MwSt) bezahlen musste, welches jedoch vom Auftraggeber bezahlt wird, muss man dann auf diese 10 Euro nochmal die Ust. draufrechnen oder stellt man diese ohne Ust. in Rechnung?

Ich bin mir nicht ganz sicher, da ja in den 10 Euro ja schon MwSt. drinstecken…

Zweite Frage: wenn nicht, muss man folglich bei der Umsatzberechnung bei der Steuererklärung solche Quittungen abziehen, da sie ja nicht wirklich zum Umsatz zählen oder? Muss man darauf Ust abführen?

=HALLO()

oder stellt man diese ohne Ust. in Rechnung?

Du berechnest die Nettoauslagen weiter, z.B.

Meineleistung 1.000.000,00
Parkauslagen 8,40
Rechnungsbetrag netto 1.000.008,40
zzgl. 19% USt 190.001,60
Rechnungsbetrag brutto 1.190.010,00

Zweite Frage: wenn nicht, muss man folglich bei der
Umsatzberechnung bei der Steuererklärung solche Quittungen
abziehen, da sie ja nicht wirklich zum Umsatz zählen oder?
Muss man darauf Ust abführen?

Nein, es gehört zum Umsatz, aber du ziehst auch die enthaltene Vorsteuer ab, so dass es ein Nullsummenspiel bleibt: +1,60 Umsatzsteuer -1,60 Vorsteuer = 0,00

Leider können die hier keinen Tabstopp, deswegen keine ordentliche Tabelle. Irgendwelche Praktikanten billig eingekauft, die das Forum vermurksen. Schade.

=TSCHÜSS()

Danke Anne! Macht Sinn :wink: