Hi Shwobee,
nun ja, du gibst dir die antwort doch selber. es geht hier
doch nicht mehr um nachbarschaftshilfe, sondern um
erwerbsarbeit der einzelnen dorfbewohner.
ich wollte mich nur rückversichern, ob das Steuersyste wirklcih so bescheuert ist, dass es sich seine eigenen Sozialhilfefälle schafft. Es ist wohl so.
frage: habt ihr euch VORHER nicht beraten lassen?
Wer WIR? Hälst du mcih für total bescheuert? Dass ich solch ein Riesending ohne juristisches Fundament machen würde? Es war ein rein hypothetischer Fall.
unternehmer auf einem „haufen“ hocken, dann ist doch wunderbar
möglich 150 kleinunternehmer zu haben. wenn es ums autarke
leben gehen soll, also keine profitmaximierung, wird doch wohl
jeder mit 17500 EUR umsatz auskommen, oder?
Hier liegt der Knackpunkt. Wenn die Leistungen untereinander mit den normalen Preisen angesetzt werden, könnten die 17.500 Euro ganz schnell überschritten werden. Der Punkt ist nur, NIEMAND außerhalb dieses Systems würde von diesen Leuten solche Mondpreise akzeptieren. Schon teilweise nicht, weil diese Leute zu fern ab von großen Städten leben (würden).
Das Problem ist doch heute, dass ein Handwerker 4 Stunden arbeiten muss, um 1 Handwerkerstunde eines anderen Handwerkes bezahlen zu können. D.h. die angetzten Preise wären praktisch 4fach überhöht.
Die Fragestellung verschiebt sich also auf den anzusetzenden Preis für solche Leistungen.
Interssant wird es tatsächlich, wenn eine eigene Verrechnungseinheit VE eingeführt wird, die nicht an den Euro gebunden wäre (also ein freier Wechselkurs). Die Leute in dem System würden evtl. schon gerne Waren von außerhalb kaufen (z.B. Bananen). Aber dafür brauchen sie Euro. Ins System rein sei die Nachfrage mal viel geringer, also wenige Leute von außerhalb wollen deren Bioprodukte. Dann würden viel Nachfrage nach Euro und viel Angebot von dieser VE einem geringen Euro-Angebot und einer geringen VW-Nachfrage gegenüberstehen. Der Wechselkurs würde fallen.
Jetzt der Knackpunkt: Wenn eine Leistung zu 10.000 VE in Rechnung gestellt sind, die im Euro-Markt 10.000 Euro kosten würde, würden selbst dann 1600 Euro USt zu bezahlen sein, auch wenn der Wechselkurs gerade bei 1:10 steht?
Die Frage ist vermutlich teilweise theoretisch, weil ein solcher Preisunterschied die Nachfrage ins System steigern würde. Aber vielleicht werden dort ja auch nur Dinge angeboten, die draussen wirklich kein Mensch haben will, weil diese lieber billige Genfood statt Biofood essen, nur so als Beispiel.
Gibt es also eine Richtlinie, ob für die USt die Leistungen nach umgrechneten Rechnungsbeträgen oder nach dem „üblichen“ Preis berechnet werden? eigentlich würde ich ja sagen, nach dem umgerechneten Rechnungsbetrag, denn wenn ich meiner Freundin in Japan eine Rechnung zum Freundschaftspreis in Yen schreibe, müsste ich als Unternehmer doch auch nur diesen Betrag in Euro umgerechnet versteuern und nicht etwa das was die Leistung normalerweise kosten würde. Ist das so? ergibt es für den FAll mit dem o.g. Dorf dann wieder irgendeine Sonderregel?
Alles Gute wünscht
… Michael