Ust auf spesenabrechnung?

Muss man auf eine spesenabrechnung umsatzsteuer aufrechnen?

Nehmen wir mal an Freiberufler A setzt fahrtkosten zu 30cent pro km einer firma als spesen in rechnung. Muss er auf den endbetrag 19% ust draufrechnen und an das finanzamt abführen? Oder wird das bei spesen anders gehandhabt? Denn im prinzip ist die ust ja schon (zum teil) an der zapfsäule bezahlt worden?

2ter Fall: Person A geht auf firmenkosten essen. Er berechnet die entstandenen spesen in einer spesenabrechnung. Nun sind in den essenskosten ja schon ust berechnet und somit dem finanzamt auch schon über das restaurant bezahlt… Wie sähe in diesem fall dann die spesenabrechnung aus?

Schöne grüße
Michael

Servus,

Muss er auf den
endbetrag 19% ust draufrechnen und an das finanzamt abführen?

Das ist ein typischer Fall von „Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung“: Diese variablen Honorarelemente werden dem gleichen USt-Satz unterworfen wie das Honorar selber. Wenn dieses steuerfrei oder ermäßigt besteuert oder nicht steuerbar ist, dann auch die abgerechneten Spesen, Weckerklingelgelder, Schnellimbissgebühren, Haargelzuschläge etc.

2ter Fall: Person A geht auf firmenkosten essen. Er berechnet
die entstandenen spesen in einer spesenabrechnung.

Ist Person A ein Mitarbeiter, der die Spesen auslegt, oder ein Unternehmer, der für das Unternehmen tätig ist? Ich gehe von zweiterem aus.

Dann hängt die Behandlung davon ab, ob die Spesen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers ausgelegt worden sind: Dann handelt es sich um einen echten durchlaufenden Posten, nicht zu verwechseln mit den legendären Hausnummern 1370, 1590 etc., der genau so, wie er ist, durchgereicht wird. Die umsatzsteuerliche Behandlung ist dann Sache des Auftraggebers und des Kneipiers, und wenn der Kneipier nicht in der Lage ist, einen ordentlichen Beleg zusammenzuschrauben, hat der Auftraggeber das Problem. Wenn diese Spesen aber ein variabler Teil des Honorars des „Freelancers“ sind, rechnet er den Betrag „netto“ oder „brutto“, je nach Vereinbarung, ab und pappt den USt-Satz obendrauf, der auch für sein Honorar giltet. Der bei Gaststättenrechnung meistens unzulässige Vorsteuerabzug ist dann sein Problem.

Nun sind in
den essenskosten ja schon ust berechnet und somit dem
finanzamt auch schon über das restaurant bezahlt

Das gilt auch für Autokräne, Ondulierscheren, Zuckerrübenvollernter, Kopierpapier, Muffenkitt, Büroklammern, Saxophone und dergleichen. Dass in irgendwelchen Vorleistungen, die ein Unternehmer von Dritten bezieht, USt (für ihn meistens abziehbare Vorsteuer) enthalten ist, hat keinerlei Einfluss auf die USt, der die Leistung unterworfen ist, die er an seinen Auftraggeber fakturiert.

Schöne Grüße

MM

Hi Martin,

ich glaub hier meint eine Unternehmer seine eigene Abrechnung, nicht die Weiterberechnung. Also Kfz-km-Abrechnung als Fahrtenkosten AN Privateinlage und Verpflegungsmehraufwand AN Privateinlage.

Mfg vom

showbee

ich glaub hier meint eine Unternehmer seine eigene Abrechnung,
nicht die Weiterberechnung. Also Kfz-km-Abrechnung als
Fahrtenkosten AN Privateinlage und Verpflegungsmehraufwand AN
Privateinlage.

… sorry, man sollte lesen…

Servus,

… sorry, man sollte lesen…

Tut nicht weh - die Verwirrung wird hier einmal mehr von der Legende geschaffen, es gäbe steuerlich einen Sonderstatus des „Freien Mitarbeiters“, der irdgendwas anderes ist als ein selbständiger Unternehmer.

Nicht ganz off topic ist dazu ein Schwank aus dem Nähkästchen: Eine Truppe von etwa einem Dutzend freiberuflichen Software-Anwendungstrainern war (von allen beteiligten Behörden abgesegnet) selbständig für eine Firma tätig. Ich hab für meinen Jefe (der in Silicon Valley gelernt hatte und für jede Vereinfachung zu begeistern war) ein System von wenigen „Fallpauschalen“ aus der Kostenrechnung gezogen und ihm gleichzeitig erzählt, wie viele Stunden monatlich ich mit dem Auseinanderfummeln von zusammengetackerten Straßenbahnfahrkarten, Briefmarkenquittungen und dergleichen beschäftigt war. Die Wirkung blieb nicht aus, aber auch die Überraschung: Die „Freelancer“, denen allesamt nicht klar war, dass sie bei entsprechender Vertragsgestaltung gar keine „Spesenabrechnungen“ im Sinn von Arbeitnehmern machen mussten, waren über diese pauschale Handhabung noch wesentlich glücklicher als ich selber. Keinem einzigen hatte irgendwer vorher gesagt, dass man sie ohne den ganzen Fummelkrams „ganz legal“ annähernd gleich stellen konnte wie mit „Spesenabrechnung“…

Schöne Grüße

MM

Hallo,

danke für die hilfreiche antwort.

Schöne grüße
Michael