USt auf Unterricht/Nachhilfe

Hallo,

ich habe ein Gewerbe angemeldet und schon auf erbrachte Dienstleistungen (PC Reparatur) USt gezahlt, bzw ans Finanzamt abgeführ. Nun meine Frage: Ich habe gehört, daß zum Beispiel Nachhilfelehrer als Feibreufler gelten und somit keine USt zahlen. Wenn ich jetzt als Gewerbetreibender Unterricht/Nachhilfe am Computer erteile (Office, Programmieren), muß ich dann in der Rechnung USt ausweisen und somit auch ans Finanzamt weiterleiten oder kann ich das als USt freie Leistung ansetzen?

Gruß

Josef

Hallo,

ich habe ein Gewerbe angemeldet und schon auf erbrachte
Dienstleistungen (PC Reparatur) USt gezahlt, bzw ans Finanzamt
abgeführ. Nun meine Frage: Ich habe gehört, daß zum Beispiel
Nachhilfelehrer als Feibreufler gelten und somit keine USt
zahlen.

Rechtsanwälte sind auch Freiberufler - und zahlen Umsatzsteuer! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!

Wenn ich jetzt als Gewerbetreibender
Unterricht/Nachhilfe am Computer erteile (Office,
Programmieren), muß ich dann in der Rechnung USt ausweisen und
somit auch ans Finanzamt weiterleiten oder kann ich das als
USt freie Leistung ansetzen?

Fachliche Vorbildung vorausgesetzt, handelt es sich um eine freiberufliche unterrichtende Tätigkeit, die steuerlich zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehört.

Umsatzsteuer fällt deshalb an, weil die Tätigkeit in den Rahmen des Unternehmens gehört und nicht steuerfrei ist. Die Voraussetzungen des § 4 Nr.21 UStG liegen vermutlich nicht vor:

… sind steuerfrei:
21 a) die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen,

aa) wenn sie als Ersatzschulen gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder

bb) wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, daß sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten,

b) die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer

aa) an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder

bb) an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen;

Ciao!
Nemo