USt. Auszahlung an Firma in Tschechische Republik

Hallo,

ich möchte mich hier vergewissern ob dies alles so ok ist:

Die deutsche Firma X verkauft für die tschechische Firma Y Festival-Tickets welche zzgl. 7% deutsche MWSt. verkauft werden. Das Festival findet in der Tschechischen Republik statt.

Wenn die tschechische Firma (ab 1. Mai) eine EU-Steuernummer hat UND die deutsche Firma, dann kann die deutsche Firma der tschechischen die 7% deutsche MWSt. auf den Ticketeinnahmen mit als Gutschrift auszahlen, richtig?

In Deutschland beginnt diese EU-Steuernummer mit DE… wie beginnt diese EU-Steuernummer in Tschechien?

Viele Grüße
Sven

Hallo Sven,

ich fürchte, da ist was falsch gelaufen - lasse mich aber gerne durch andere Meinungen korrigieren. Meine Meinung ist:

Die deutsche Firma X verkauft für die tschechische Firma Y
Festival-Tickets welche zzgl. 7% deutsche MWSt. verkauft
werden. Das Festival findet in der Tschechischen Republik
statt.

Die Tickets, die durch X auf Rechnung von Y verkauft werden, haben keinen eigenen materiellen Wert, sie berechtigen zum Eintritt bei der Veranstaltung. Die Veranstaltung selbst ist keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung. Ort der Leistung ist die tschechische Republik. Der Umsatz aus dem Festival ist steuerbar (= Gegenstand der Umsatzbesteuerung) in der Tschechischen Republik. Die 7% deutsche USt sind durch die deutsche Firma unberechtigt ausgewiesene USt und in D abzuführen. Die Veranstalterin Y muss in der tschechischen Republik USt auf ihren Erlös nach dort geltendem Recht abführen.

Wenn die tschechische Firma (ab 1. Mai) eine EU-Steuernummer
hat UND die deutsche Firma, dann kann die deutsche Firma der
tschechischen die 7% deutsche MWSt. auf den Ticketeinnahmen
mit als Gutschrift auszahlen, richtig?

Dieses sicherlich nicht. Die Veranstalterin Y erbringt eine Leistung in der tschechischen Republik, deutsche USt fällt dabei nicht an, allenfalls tschechische nach dortigem Recht.

In Deutschland beginnt diese EU-Steuernummer mit DE…
wie beginnt diese EU-Steuernummer in Tschechien?

Zu den Formaten der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (so der Begriff) für die Beitrittskandidaten habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. Sie spielen jedenfalls nur bei Lieferungen von Waren von Unternehmern an Unternehmer eine Rolle, nicht beim Erbringen von Leistungen an Endverbraucher (= die Festivalbesucher).

Schöne Grüße

MM

dann könnte also nach deiner Meinung die deutsche Firma X an deutsche Endverbraucher (Privatkunden) die Festival-Tickets ohne MWSt. verkaufen, da das Festival in Tschechien stattfindet?

Die tschechische Firma Y würde keine Rechnung ausstellen, sondern die deutsche Firma X würde eine Gutschrift an die tschechische Firma Y ausstellen.

Hallo nochmal,

dann könnte also nach deiner Meinung die deutsche Firma X an
deutsche Endverbraucher (Privatkunden) die Festival-Tickets
ohne MWSt. verkaufen, da das Festival in Tschechien
stattfindet?

Ohne deutsche USt, ja. Verkauf auf Rechnung der Veranstalterin Y zu dem Preis, den sie nach tschechischem Recht (ggf. einschließlich Ausweis tschechischer USt) kalkuliert.

Die tschechische Firma Y würde keine Rechnung ausstellen,
sondern die deutsche Firma X würde eine Gutschrift an die
tschechische Firma Y ausstellen.

Vielleicht. Nach deutschem Recht kann eine Rechnung des Leistenden durch eine Gutschrift der Leistungsempfängers ersetzt werden, wenn sich beide Parteien darüber einig sind. Wie dieses nach tschechischem Recht aussieht, kann Veranstalterin Y vom Land aus besser beurteilen. Wichtig dürfte in jedem Fall sein, dass bei der Abrechung klar getrennt wird (a) der abgerechnete Preis der Tickets, die durch X in Deutschland nur auf Rechnung der Veranstalterin Y verkauft werden können, da X keinen Einfluß auf die Leistung hat, die Y erbringt und (b) die Provision, die X dafür erhält. Bei dieser Provision handelt es sich um eine Vergütung für eine Vermittlungsleistung, die Unternehmer X für Y erbringt. Ort dieser Vermittlungsleistung ist die Tschechische Republik. Also keine deutsche Umsatzsteuer. Ob nach tschechischem Recht X in der tschechischen Republik steuerpflichtig wird oder ob der Empfänger der Leistung Y die fällige tschechische USt für X abführen kann oder muss, kann am einfachsten Y vor Ort klären.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Ohne deutsche USt, ja. Verkauf auf Rechnung der Veranstalterin
Y zu dem Preis, den sie nach tschechischem Recht (ggf.
einschließlich Ausweis tschechischer USt) kalkuliert.

es handelt sich hier um eine eigenständige deutsche Filiale des Festivals, d.h. da der Privatkundenzahlungseingang auf einem deutschen Bankkonto erfolgt, verbucht wird und auch in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen wird geht es nicht und ist auch nicht gewollt das die Privatkunden die Rechnung von der tschechischen Seite bekommen.

Wieviel Anteil von den deutschen Gesamteinnahmen dann die tschechische Seite erhält ist eine Sache zwischen den beiden Unternehmen.

Ich kann mir aber nicht vorstellen das wenn eine vorsteuerabzugsberechtigte deutsche Firma Privatkunden eine Rechnung ausstellt dies ohne USt. Ausweisung funktionieren soll, auch wenn der Veranstaltungsort in Tschechien liegt.

Wie gesagt: die Rechnung an die Privatkunden stellt die deutsche Firma aus und kassiert/versteuert die Einnahmen in Deutschland!

Die tschechische Seite erhält dann einen Anteil der Einnahmen als Gutschrift.

Grüße
Sven

Hallo nochmal,

es handelt sich hier um eine eigenständige deutsche Filiale
des Festivals, d.h. da der Privatkundenzahlungseingang auf
einem deutschen Bankkonto erfolgt, verbucht wird und auch in
der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen wird geht es nicht
und ist auch nicht gewollt das die Privatkunden die Rechnung
von der tschechischen Seite bekommen.

Für die Umsatzbesteuerung ist der Ort der Leistung entscheidend. Wenn die Leistung im Ausrichten des Festivals besteht, zu dem die Käufer Zutritt erhalten, kann man den Ort der Leistung nicht willkürlich nach Deutschland verlegen.

Wieviel Anteil von den deutschen Gesamteinnahmen dann die
tschechische Seite erhält ist eine Sache zwischen den beiden
Unternehmen.

Wie beschrieben: Die Abrechnung der verkauften Tickets und die Abrechnung der Provision sind zwei paar Stiefel und müssen auch für die Umsatzbesteuerung getrennt werden. Unabhängig davon, daß die Vermittlung einer Leistung, die in der Tschechischen Republik steuerbar ist, ebenfalls dort steuerbar ist.

Ich kann mir aber nicht vorstellen das wenn eine
vorsteuerabzugsberechtigte deutsche Firma Privatkunden eine
Rechnung ausstellt dies ohne USt. Ausweisung funktionieren
soll, auch wenn der Veranstaltungsort in Tschechien liegt.

Nochmal: Ohne deutsche USt. Die wäre nur auf eine in Deutschland steuerbare Leistung fällig. Der Festivalbesuch ist in Tschechien steuerbar, das richtet sich nach tschechischem Recht (welches ich nicht im Detail kenne, es ist meines Wissens eine annähernd 1:1 Kopie des deutschen UStG). Wenn z.B. eine Vorverkaufsgebühr erhoben wird, muss deutsche USt auf diese Gebühr erhoben und abgeführt werden, die Organisation des Vorverkaufes ist eine selbständige Leistung, die in Deutschland erbracht wird. Die Darbietungen des Festivals bleiben dennoch, wo sie sind, und die Leistung, die der Veranstalter erbringt, ist in Tschechien steuerbar, nicht in Deutschland.

Wie gesagt: die Rechnung an die Privatkunden stellt die
deutsche Firma aus und kassiert/versteuert die Einnahmen in
Deutschland!

Wenn es gelingt, das Ganze under cover am tschechischen Fiskus vorbeizumanövrieren, umso besser. Im anderen Fall tritt der umsatzsteuerliche GAU ein: USt fällig in Tschechien, weil dort die Leistung erbracht wird. Und dazu noch fällig in Deutschland, weil auf den Rechnungen (unberechtigt) ausgewiesen. Also zweimal bezahlt, unterm Strich.

Umsatzbesteuerung ist nicht der freien Wahl des Unternehmers überlassen, sonst würden alle französischen Unternehmer ihre Leistungen in Deutschland umsatzversteuern, um billiger sein zu können.

Schöne Grüße

MM

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Erstmal vielen Dank.

Bleibt als einzig verbliebene Frage folgende:

Die tschechische Firma stellt dann der deutschen Firma in Höhe von 90% der Ticket-Einnahmen eine Rechnung zzgl. tschechischer MWSt. aus.

Kann die deutsche Firma die tschechische MWSt. dann vom tschechischen Finanzamt zurückholen und wenn ja wie???
Braucht die tschechische Firma zwingend eine EU-Steuernummer oder ist dies egal?

Hallo,

Kann die deutsche Firma die tschechische MWSt. dann vom
tschechischen Finanzamt zurückholen und wenn ja wie?

Grundsätzlich wird die deutsche Firma X in der Tschechischen Republik USt-pflichtig, weil sie im Erhebungsgebiet der tschechischen USt Umsätze bewirkt - dieses Prinzip ist einheitlich in der EU und in vielen Drittländern. Das würde zunächst bedeuten: Steuerliche Erfassung in der Tschechischen Republik, Abgabe einer USt-Erklärung und in diesem Rahmen Abzug der tschechischen Vorsteuer und Abführen der tschechischen USt auf die durch X verkauften Eintrittskarten.

Die Einrichtung von Vereinfachungen (etwa im vorliegenden Fall, wo weder Sitz noch Betriebsstätte in Tschechien bestehen) ist von Land zu Land unterschiedlich. Mögliche Vereinfachungen richten sich hier nach tschechischem Recht, die Partnerin Y kann sie vor Ort relativ leicht recherchieren. Alternativ ist die Hinzuziehung eines international arbeitenden StB- oder WP-Verbundes möglich.

Das in der gesamten EU incl. Beitrittsländern und einigen Drittländern eingerichtete USt-Vergütungsverfahren (bloß Auflistung und Nachweis von Vorsteuerbeträgen zur Erstattung) scheidet hier aus, weil nicht nur „vorsteuerhaltige“ Aufwendungen, sondern auch Umsätze in Tschechien vorliegen.

Braucht die tschechische Firma zwingend eine EU-Steuernummer
oder ist dies egal?

Da der Leistungsaustausch zwischen X und Y umsatzsteuerlich nicht die Grenze der Tschechischen Republik überschreitet, wird keine USt-Identifikationsnummer (so der Begriff) benötigt.

Ein Hinweis auf eine eventuell mögliche Gestaltung, die die Sache fiskalisch vereinfachen, aber administrativ deutlich komplizieren würde:

Möglicherweise ließe sich der Ort der Leistung, die X an die Festivalbesucher erbringt, in das Erhebungsgebiet der deutschen USt verlegen, wenn der Eintritt zum Festival nur Teil eines „Leistungspaketes“ ist, das als Leistung insgesamt in Deutschland erbracht wird. Die Beurteilung und Ausgestaltung dieser Möglichkeit würde den Rahmen dieses Forums sprengen, weil damit die Grenze zur hier nicht erlaubten steuerlichen Beratung überschritten wird. Der Aufwand für eine Begutachtung und konkrete Umsetzung dieser Alternative dürfte den Aufwand für die Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten von X in der Tschechischen Republik deutlich übersteigen.

Schöne Grüße

MM