[USt] Autoanmietung im Ausland - welche §§ ?

Hallo!

Ich hoffe mal, mir kann hier jemadn helfen, ich komme hier einfach nicht weiter…

Der Unternehmer U aus Konstanz mietet einen Wagen, den er im Inland nutzt bei:

  • a) einem schweizer Autovermieter
  • b) einem französischem Autovermieter

Wo ist bei a) und b) der Leistungsort, und v.A., nach welchen UStG-Paragraphen?

Vielen Dank schonmal, ich verzweifle an dieser Aufgabe und finde irgendwie keinen Ansatz…

Greetz
Philly84

Hallo!

Einfach mal der Reihe nach abprüfen (bzw. die Paragraphen von hinten
nach vorne prüfen :wink:

§ 3b gilt nicht, da keine Beförderungsleistung
§ 3a Abs. 3 und 4 gelten nicht, da Nr. 11 ausdrücklich die Vermietung
von Beförderungsmitteln ausschließt
§ 3a Abs. 2? Fehlanzeige

Bleibt nur § 3a Abs. 1 S. 1, Lösung also

a) Schweiz
b) Frankreich

Da es für USt-ID Nummern keine Sonderregelungen gibt, ist die Lösung
im Gemeinschaftsgebiet und im Drittland gleich.

Viel Erfolg!

Cool, vielen Dank, hast mir nicht nru fachlich, sondern auch seelisch geholfen :wink:

Dankeschön!

Greetz
Philly84