UST-befreit, Rechnungen/Verluste

Hallo,
wenn man keine UST abführt, ist es dann richtig, dass bei Rechnungen (also eigene Verluste/Abzüge) mit UST nur der Nettobetrag geltent gemacht werden kann??

Danke, Painter

Hier ist dringend fachliche Hilfe angeraten, zumindest sollte man sich grundlegende Informationen besorgen, was heute im Internet kein Problem mehr ist.

Wer mit der USt nichts zu tun hat, dem seine Aufwendugnen sind natürlich Brutto als Betriebsausgaben ansetzbar.

Wer die Kleinunternehmerregelung §19 UStG in Anspruch nimmt, darf keine Rechnungen mit ausgewiesener USt ausstellen.
Er ist somit auch nicht um Vorsteuerabzug §15 UStG berechtigt.
Daraus folgt dass die USt zu den Anschaffungskosten zählt (§9b I EStG)
Wer trotzdem Rechnungen mit USt-Ausweis ausstellt, schuldet die ausgewiesene USt nach §14c UStG
Desweiteren ist diese USt beim Rechnungsempfänger nicht als Vorsteuer abziehbar