Hallo Novalee,
ich möchte mir hier jetzt keinen privaten Kleinkrieg mit dir führen aber das „schlichtweg“ hat mich echt genervt.
ich habe nie behauptet, dass es keine Vorschriften gibt. Ich
habe nur behauptet, dass es wenn man diese eine spezielle
Vorschrift nicht beachtet, es in diesem Fall keine
nachteiligen Konsequenzen gibt.
Ja und genau darauf bin ich auch eingegangen.
Das nervt mich jetzt schon wieder, lies doch mal Deinen Beitrag. Mit keinem Wort bist Du darauf eingegangen. Du hast einfach noch einmal die Vorschriften zitiert, deren Bestehen ich nie bestritten hab.
Wegen der Konsequenzen scheint sich niemand 100% sicher zu
sein. Ich habe von Fällen gehört, wo es zu Abmahnungen kam und
wo schon Geldbußen verhängt worden.
Wer soll hier Abmahnen? Die Orginal-Qittung ist 100% Vorschriftgemäß nur auf dem Doppel für die eigenen Akten fehlt ein Satz.
Finanzämter geben auch unterschiedliche Auskünfte von „Es gibt
Probleme bei der Steuerprüfung“ bis „nur wenn man die Rechnung
an Unternehmer schreibt“ über „Wenn man durch fehlerhafte oder
mangelhafte Rechnungen ihre Einnahmen nicht nachvollziehen
kann, kann man vermuten …usw.“.
Was soll denn hier nicht nachvollziehbar sein?
Nachdem ich Christine nun im Rechte Forum entdeckt habe, wo
ich immer reinschaue, habe ich mal die Gelegenehit genutzt
dort nochmal nachzufragen und auch hier gibt es keine
eindeutige Antwort.
Sprich Finanzämter, Unternehmensberater und im Rechtsforum
konnte keiner genaueres sagen.
Vielleicht wäre das Steuerforum passend gewesen aber die treiben sich sowieso auch alle hier rum und hätten ihre Bedenken schon angemeldet.
vereinzelt kam es wohl schon zu Geldbußen aber auch sonst, hat
das ganze mehr Nachteile als Vorteile, wenn man den Hinweis
wegläßt.
Ähnlicher Fall:
Wir hatten bis 1.1.2004 die kuriose Situation, dass im Gesetz stand, dass auf der Rechnung die Steuernummer stehen müsse. Die Bundessteuerberaterkammer hat darauf hingewiesen, daß wegen der Mißbrauchsgefahr darauf verzichtet werden solle, da es auch keinerlei Konsequenzen gibt.
Auch wenn das Finanzamt „nur“ verlangt, daß man diese
Rechnungen nachbessert, so ist der Aufwand wohl sehr viel
größer als der, den man hätte, wenn man es gleich richtig
machen würde.
Konsequenzen hat es also und wenn man Glück hat, bestehen die
nur aus enormen Zeitverlust.
Also warum sich Ärger einhandeln, wenn man (im Falle der
Steuerbefreiung) nur einen Satz schreiben braucht?
Das Finanzamt hat keine Handhabe und kein Interesse dies zu verlangen. Auch ist dieser Satz keine Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Umsatzes sondern lustigerweise eine für den Vorsteuerabzug.
Ich hab wirklich nichts dagegen alles möglichst korrekt abzuwickeln aber wenn eine vollkommen unnötige Vorschrift Arbeitsabläufe behindert, dann muss man halt mal intelligent rationalisieren.
Unternehmer sind schon genug mit Bürokratie belastet.
Allerdings kann Christine falls sie Werklieferungen oder Leistungen erbringt gleich mal überlegen wo sie den Hinweis auf die 2-jährige Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen ab übermorgen auf ihren Quittungen unterbringt.
Grüße
Chris