Hallo,
folgendes Szenario wirft Fragen auf:
Ein deutscher Unternehmer stellt seine Dienstleistung (Maurerarbeiten in einem Werk) im EU Land zur Verfügung.
Gilt diese Maurer- und Ofenbauarbeit als Bauleistung? Wenn ja, wird die dt. Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt? Oder die Steuer aus dem EU Land?
Wenn nein, wird dann die dt. oder die andere Steuer vermerkt? Oder zahlt der Leistungsempfänger die Steuer?
Danke im Voraus für Licht im Dunkeln
HALlo
bewüglich der 1 frage kann ich nicht weiterhelfen.
bezüglich UST grundsätzich gilt das BEstimugslandprinzip, d.h. es glt die stuere das EU Auslands wo die dLeistng erfolgt. Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, ist dieser meines wissens nach fr die steuerabfuhr uzuständig.
viele Grüße
birgit
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
sorry bin kein Steuerexperte.Wahrscheinlich hast du mich falsch angeklickt. Ich würde einfach beim Finanzamt nachfragen, die sind da relativ auskunftsfreudig-zumdindest mein FiA
Gruß
dr.mo
Hallo,
da stimmt was nicht. Das ist leider überhaupt nicht
mein Fachbereich! Es umfasst, wenn überhaupt, den
baulichen Brandschutz. Ansonsten eben generell den
Brandschutz und den Rettungsdienst.
Sorry und viel Erfolg bei der Lösung der Frage!
Simon
Hallo,
folgendes Szenario wirft Fragen auf:
Ein deutscher Unternehmer stellt seine Dienstleistung
(Maurerarbeiten in einem Werk) im EU Land zur
Verfügung.
Gilt diese Maurer- und Ofenbauarbeit als Bauleistung?
Wenn ja,
wird die dt. Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt?
Oder die
Steuer aus dem EU Land?
Wenn nein, wird dann die dt. oder die andere Steuer
vermerkt?
Oder zahlt der Leistungsempfänger die Steuer?
Danke im Voraus für Licht im Dunkel
Hallo, sorry, war im Urlaub. Ist das mittlerweile geklärt? Wenn ja, wie ist denn die Lösung? Danke, Claudia
Entschuldigung - ich hatte längere Zeit Probleme mit meinem Mailzugang.
Sorry - da muss ich passen!
Mit freundlichen Grüssen
Angelofv