Hallo,
folgendes Szenario wirft Fragen auf:
Ein deutscher Unternehmer stellt ab 2010 seine Dienstleistung
(Maurerarbeiten in einem Werk) im EU Land zur Verfügung.
Gilt diese Maurer- und Ofenbauarbeit als Bauleistung? Wenn ja,
wird die dt. Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt? Oder die
Steuer aus dem EU Land?
Wenn nein, wird dann die dt. oder die andere Steuer vermerkt?
Oder zahlt der Leistungsempfänger die Steuer?
Danke im Voraus für Licht im Dunkeln
Servus,
Ort der Leistung ist in dem Land, in dem gebaut wird.
Wie in diesem Land reverse charge gehandhabt wird, richtet sich folglich nach der Gesetzgebung dieses Landes. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich der deutsche Unternehmer in diesem Land umsatzsteuerlich registrieren lassen muss, aber es gibt auch Fälle, in denen der Leistungsempfänger die Mehrwertsteuer schuldet.
Wenn Du verrätst, welches Land es ist, lässt sich eventuell mehr dazu sagen. Fein wäre auch zu wissen, ob der Leistungsempfänger = Bauherr Unternehmer ist oder nicht.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
schon mal vielen Dank.
Es handelt sich um Belgien und der Empfänger ist ein Unternehmen…
Servus,
Belgien hat einen ziemlich großzügigen Katalog von reverse-charge-Regelungen. Bei Bauleistungen wird die TVA teilweise sogar dann vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn dieser kein Unternehmer ist. Wenn er Unternehmer ist, kein Problem:
Der deutsche Auftragnehmer fakturiert ohne USt, benennt auf der Rechnung beide USt-Identifikationsnummern und merkt auf der Rechnung an:
„La TVA est due par le preneur de services conformément à l’article 51 § 2 1° du code TVA“ („Der Leistungsempfänger schuldet die TVA (…))“
und er erklärt in D den Umsatz als „nicht steuerbar“.
Schöne Grüße
MM