[USt] bei einmaliger Tätigkeit MwSt ausweisen?

Hallo Wissende,

ein Freund und ich streiten uns gerade um das Thema Steuern.
Mal angenommen ich mache für einen gemeinnützigen Verein einen Vortrag und im Vorfeld wäre vereinbart worden, daß ich dafür 50€ bekäme. Nun würde man mir einen Rechnungsvordruck geben, auf dem stünde, daß in dem Betrag 16% MwSt. enthalten sind. Könnte ich das so einfach unterschreiben?
So viel ich weiß ist die MwSt. ja etwas, was ein Geschäftsmann für den Staat eintreibt und direkt ans Finanzamt weiterleitet. Und wer nur einmal im Jahr irgendwo einen Vortrag hält ist ja noch lange nicht MwSt.-Eintreiber, oder? Wenn er aber dann trotzdem solch eine Rechnung unterschriebe, dann würde er ja die MwSt. hinterziehen?
Wie denkt ihr darüber?

Liebe Grüße
sinchen

So viel ich weiß ist die MwSt. ja etwas, was ein Geschäftsmann
für den Staat eintreibt und direkt ans Finanzamt weiterleitet.
Und wer nur einmal im Jahr irgendwo einen Vortrag hält ist ja
noch lange nicht MwSt.-Eintreiber, oder? Wenn er aber dann
trotzdem solch eine Rechnung unterschriebe, dann würde er ja
die MwSt. hinterziehen?

Hallo,

das Denkvermögen Des/Derjenigen ist sehr gut ausgeprägt! Dem Grunde nach treffen die Pflichten des Umsatzsteuergesetzes einen „Unternehmer“. Der Begriff ist sehr weit und kann schnell vorliegen. Aus dem Grund gibt es im Gesetz den „Kleinunternehmer“ (§ 19 UStG) und ein solcher ist man automatisch, wenn man weniger als 17.500 Euro Umsatz (Einnahme) im Jahr macht. Ist man ein solcher, darf man allerdings auch keine USt auf Rechnungen ausweisen. Also nichts aufs „netto“ raufrechnen und nicht angeben „im Betrag sind 16% enthalten“ oder so. Das würde nicht sofort zur Steuerhinterziehung führen, eine solche liegt erst vor, wenn man die ausgewiesene Steuer (die man als Kleinunternehmer nun zu zahlen hätte) eben nicht abführt.

Insoweit sollten die Abnehmer des Angebotes Dozententätigkeit vorher ihre Dozenten fragen, ob diese Kleinunternehmer oder Regelunternehmer sind. Ein Kleinunternehmer handelt i.d.R. einen Bruttobetrag aus, ein Regelunternehmer i.d.R. einen Nettobetrag aus. Im nachhinein etwas anderes abzurechnen ist auch zivilrechtlich nicht korrekt.

Mfg vom

showbee