Ust bei gerundeten Zahlungen

Hallo,

angenommen, ein Dienstleister(EÜR)stellt eine Rechnung über 185,12 €.

Es wird kein Skonto angeboten, aber der Kunde bezahlt trotzdem nur 185 €.

Aus Kostengründen würde weder gemahnt, noch eine Gutschrift erstellt, sondern nur der geminderte Betrag auf dem Beleg in der Buha vermerkt.

Würde das beanstandet werden, wenn nur die Ust aus 185 abgeführt würde?

Danke und Gruß
D.

Nein