USt. bei Mischung Reiseveranstaltung/Reiseleitung

In einem Unternehmen werden Reisen durch Zusammenstellung von Fremdleistungen und Durchführung der Reiseleitung veranstaltet. Der Sitz des Unternehmens ist in Deutschland, die Reisen führen aber durch mehrere EU-Länder. Wie wird das bei der Umsatzsteuer gesehen?

Ich habe Informationen zu reinen Zusammenstellungen (dank Art. 26 der EU-Richtlinie 77/388/EWG ist das gut geregelt) und natürlich für im Ausland erbrachte Leistungen. Aber obiger Kombination wollte bisher weder ein Finanzamt noch die IHK / AHK eine Einschätzung abgeben.

Hallo,

die Frage ist meiner Ansicht nach ohne weitere Hintergrundinformationen nicht zu beantworten.

Ich empfehle zunächst einmal einen Blick in die Umsatzsteuerrichtlinien zu § 25 UStG (Abschnitte 272 bis 276) und ggf., da das Thema „Besteuerung von Reiseleistungen“ sehr komplex ist, die Hinzuziehung eines Steuerberaters.

Grüße

Putzki