In einem Unternehmen werden Reisen durch Zusammenstellung von Fremdleistungen und Durchführung der Reiseleitung veranstaltet. Der Sitz des Unternehmens ist in Deutschland, die Reisen führen aber durch mehrere EU-Länder. Wie wird das bei der Umsatzsteuer gesehen?
Ich habe Informationen zu reinen Zusammenstellungen (dank Art. 26 der EU-Richtlinie 77/388/EWG ist das gut geregelt) und natürlich für im Ausland erbrachte Leistungen. Aber obiger Kombination wollte bisher weder ein Finanzamt noch die IHK / AHK eine Einschätzung abgeben.