USt. bei Porto (zw. Gewerbetreibenden)

Hallo!

Wenn das Unternehmen A bei Unternehmen B Ware einkauft, ist dann B berechtigt, auf die Portogebühren, USt. zu berechnen?

Auch Hallo.

Zitat aus Wikipedia:
Da sich alle Postverwaltungen in staatlicher Hand befanden oder auf einem staatlich verliehenen Monopol (teilweise mit anderen Namen, z. B. bei Thurn und Taxis) beruhten, war man im öffentlichen Recht tätig. So regelte bei der Deutschen Bundespost bis zur Privatisierung die Postordnung als Rechtsverordnung das Verhältnis zwischen der Post und dem Postbenutzer („Postbenutzungsverhältnis“). Aus diesem Umstand resultiert auch die – noch – bestehende Besonderheit, dass die für die Beförderung verlangten mittlerweile privatrechtlichen Entgelte von der Umsatzsteuer (besser bekannt als Mehrwertsteuer) befreit sind.

http://de.wikipedia.org/wiki/Briefmarken
(siehe unter Rechtliche Funktion 1.4.1)

Wenn man am Postschalter oder Automaten Briefmarken kauft und eine Quittung verlangt, wird keine MwSt ausgewiesen.

Eine direkte Antwort darf ich hier nicht schreiben, aber die Frage sollte beantwortet sein.

Gruß (das schreibt man hier!)

http://de.wikipedia.org/wiki/Briefmarken
(siehe unter Rechtliche Funktion 1.4.1)

Wenn man am Postschalter oder Automaten Briefmarken kauft und
eine Quittung verlangt, wird keine MwSt
ausgewiesen.

Die Frage durchzulesen bevor man antwortet schadet nicht. Hier war nicht nach Briefmarken gefragt.

Eine direkte Antwort darf ich hier nicht schreiben,

Wieso nicht?

aber die
Frage sollte beantwortet sein.

Um die Frage zu beantworten: Nebenleistungen teilen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung. Wenn ein Unternehmer Ware an einen anderen Unternehmer verkauft und dabei Porto mit berechnet, handelt es sich um eine Nebenleistung zu der Hauptleistung „Verkauf Ware“ und ist so zu behandeln wie die Hauptleistung behandelt wurde. War die Hauptleistung also steuerpflichtig, ist es die Nebenleistung auch.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Briefmarken
(siehe unter Rechtliche Funktion 1.4.1)

Wenn man am Postschalter oder Automaten Briefmarken kauft und
eine Quittung verlangt, wird keine MwSt
ausgewiesen.

Die Frage durchzulesen bevor man antwortet schadet nicht. Hier
war nicht nach Briefmarken gefragt.

Porto muß nicht in Briefmarken aufgeklebt werden, Porto ist latein und bedeutet portieren, von einem Ort (Port) zum anderen bringen. Siehe auch (trans)portieren.

Eine direkte Antwort darf ich hier nicht schreiben,

Wieso nicht?

Weil es in der Benutzung des w-w-w so geregelt ist!

aber die Frage sollte beantwortet sein.

Um die Frage zu beantworten: Nebenleistungen teilen
umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung. Wenn ein
Unternehmer Ware an einen anderen Unternehmer verkauft und
dabei Porto mit berechnet, handelt es sich um eine
Nebenleistung zu der Hauptleistung „Verkauf Ware“ und ist so
zu behandeln wie die Hauptleistung behandelt wurde. War die
Hauptleistung also steuerpflichtig, ist es die Nebenleistung
auch.

Natürlich darf er das Porto berechnen, aber keine USt darauf.
Und das war hier die Frage, falls die verstanden wurde.

Trotzem einen Gruß.

es geht hier wohl eher um die Weiterberechnung von Versandkosten: diese teilen das Schicksal der Hauptleistung ( auch wenn es viele nicht so machen!!).
Also wird eine Ware mit 19% geliefert und dazu werden gesondert Portokosten in Rechnung gestellt, muss dafür auch 19% berechnet werden: und das ist ja auch zwischen Unternehmern kein Drama!

E.

Wenn das Unternehmen A bei Unternehmen B Ware einkauft, ist
dann B berechtigt, auf die Portogebühren, USt. zu berechnen?

Wie bereits hier geschrieben: „Nebenleistungen teilen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung.“

Wenn B Unternehmer ist, muss MwSt auch auf das Porto/Versandkosten, wenn B Kleinunternehmer oder Privatmensch ist, darf keins drauf.

mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#porto

Gruß JK

Porto muß nicht in Briefmarken aufgeklebt werden, Porto ist
latein und bedeutet portieren, von einem Ort (Port) zum
anderen bringen. Siehe auch (trans)portieren.

Ja, und? Was hat das mit der Frage zu tun bzw. mit meiner Antwort?

Eine direkte Antwort darf ich hier nicht schreiben,

Wieso nicht?

Weil es in der Benutzung des w-w-w so geregelt ist!

Tatsächlich? Wo genau bitte?

Natürlich darf er das Porto berechnen, aber keine USt darauf.
Und das war hier die Frage, falls die verstanden wurde.

Von mir schon verstanden, von Ihnen noch immer nicht. Eine weitere Diskussion ist wohl nicht sinnvoll.

Nur weil man Latein kann heißt das nicht dass man Steuern kann.

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