USt bei Rechnung von Anwalt zu Anwalt

Hallo,

wenn es sich um zwei Anwälte handelt, A und B. A hat Kanzlei und B erbringt Leistung für A und schreibt dem A Rechnungen. Ist diese Rechnung mit USt oder gibt es eine Befreiung dafür???
Ich hoffe die Informationen reichen für die Beantwortung aus.

Danke im Voraus für Antworten!

Gruß

das kommt darauf an
Hi !

Unter der Annahme, dass die Leistung als im Inland erbracht gilt und da es für Anwaltsleitungen keine Befreiung von der Umsatzsteuer gibt, ist diese Leistung steuerpflichtig. Es ist also Umsatzsteuer auszuweisen.

Zwei Spezialfälle sind denkbar:

  1. echter Schadenersatz (nicht steuerbare Leistung)
  2. Kleinunternehmerregelung beim Rechnung stellenden Anwalt (Nichterhebung der USt)

Zu den Ausnahmen mehr, wenn mehr Sachverhalt bekannt gegeben wird.

BARUL76

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Hi,

danke für die Antwort.
Ist den der Anwalt der die Rechnung stellt (Leistung im Inland) auch ohne eine Kanzlei ein Unternehmer weil er §2 UStG erfüllt?
Unterstellt werden z.B. zwei Rechnungen im Monat.

gruß

Inland) auch ohne eine Kanzlei ein Unternehmer weil er §2 UStG
erfüllt?

Ja