Hallo zusammen!
Folgender theoretischer Fall:
Händler A kauft bei Händler B im Jahr 2006 einen Artikel mit 16 % USt ein. Im Jahr 2007 ist der Artikel defekt und wird auf Garantie ausgetauscht. Hier handelt es sich doch um einen klassischen fall von Umtausch. Das UStG unterscheidet m. Ansicht nach nicht ob ein Umtausch aufgrund einer Garantie erfolgt oder nicht.
Das bedeutet Händler A bekommt:
Eine Gutschrift mit 16 % für die Defektware (bezogen auf die Ursprungslieferung)
Eine neue Lieferung im Jahr 2007 mit 19 %…
Seht ihr das genauso?
Besten Dank.
Alex