Hallo,
weiss jemand ob in den Vermittlungsgutscheinen der Agentur für Arbeit, die für vermittelte Arbeitskräfte ausgezahlt werden, Ust enthalten ist?.
Die Arbeitsagentur weist da auf jeden Fall nichts aus.
Der Vermittler, der die Arbeitskraft vermittelt hat, erfüllt doch aber die Tatbestandsmerkmale für Erhebung der USt- also Ust, oder!?!?
Bitte um Erleuchtung…
gruß
Hi !
Die Rechnung muss der Vermittler mit/ohne USt stellen.
Der Gutschein stellt lediglich ein Zahlungsmittel dar, um diese Rechnung auszugleichen.
Würde ja lustig aussehen, wenn jetzt auf allen Zahlungsmitteln (Münzen und Scheine) schon eine Umsatzsteuer aufgedruckt wäre. Dann könnte man einem deutschen Euro in Dänemark gar nicht mehr bezahlen. Und mit einem Euro zu 7% könnte man viele Dinge auch nicht kaufen.
BARUL76
Hallo,
danke erstmal für die Antwort.
Der Vermittler aber stellt doch in dem Fall keine Rechnung. Er vermittelt die Arbeitskraft und das AA „bedankt sich“ in Form des Gutscheins über z.B. 1000 Euro.
Angenommen der Vermittler wäre ein Unternehmer der eine Vermittlungsleistung, im Inland, gegen Entgelt, im Rahmen seines Unternehmens ausführen würde, dann wäre die Zahlung des AA z.B. über 1000 Euro inkl. MWSt.
Oder wie jetzt?!?!? Ich verstehe nur Bahnhof!
gruß