Servus,
das mit dem Verstehen liegt nicht am Empfänger, sondern am Sender. Genauer am Autor dieses Satzes:
Für den Versender ist der Versand per Post Umsatzsteuerfrei.
Die Umsätze, die ein Unternehmer bewirkt, wenn er etwas versendet, haben umsatzsteuerlich überhaupt nichts mit Leistungen zu tun, die er von der Post bezieht: Bezogene Leistungen sind keine Umsätze. Es gibt keinen Versender, für den der Versand per Post umsatzsteuerfrei ist. Allenfalls, wenn es sich um grenzüberschreitenden Versand handelt, aber in diesem Fall ist es egal, ob der Versand per Post oder per Paul Pachulkes Fahrradkurier stattfindet.
Und hier:
Nicht aber, wenn dieser die Frachtkosten dann an seinen Kunden :weiterberechnet.
habe jedenfalls nicht ich den Begriff des „Weiterberechnens“ in die Debatte eingeführt, der nichts klärt, sondern bloß verwirrt, weil er den Anschein erweckt, das Fakturieren hätte irgendeine Auswirkung auf die Umsatzbesteuerung.
Wenn Du magst, kannst Du ja begründen, warum ein Umsatz steuerfrei sein soll, wenn der Unternehmer, der ihn ausführt, etwas per Post versendet. Im UStG steht jedenfalls nichts davon.
Das ist jetzt keine Krümelpickerei und keine Rechthaberei. Mir geht es um die Klarstellung, dass es in der USt keinerlei Symmetrie oder Analogie zwischen Umsätzen und bezogenen Leistungen gibt. Das ist wichtig, weil der Irrtum ziemlich verbreitet ist, es gäbe eine. Ich habe ständig Rechnungen von Selbständigen in der Hand, die brav ihre Taxispesen mit 7% USt und ihre internationalen Flugtickets ohne USt in Rechnung stellen, und dann später ganz traurig sind, wenn sie vom Fiskus die Rechnung dafür aufgemacht kriegen.
Schöne Grüße
MM