USt. beim Benzin vom FA zurückholen?

Kann man sich die USt. für Benzin bei reinen Betriebsfahrten (zu einem Kunden) „ganz normal“ per Voranmeldung zurückholen?

Ich frage, weil es mE da ein Problem gibt: Man bekommt ja an der Tanke keine Rechnungen iSv § 14 UStG, so dass ein Vorsteuerabzug grdsl. nicht möglich wäre. Auf der anderen Seite kann ja das BFM einiges per Verodnung regeln, wo das doch geht (§ 15 Abs. 5 UStg). Gibts da Erfahrungswerte oder sogar eine konkrete Vorschrift?

Servus,

hier ist § 33 UStDV:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html

Die Vorsteuer aus Tankbelegen ist also bloß dann nicht abziehbar, wenn man einen sehr großen Tank oder einen sehr schlampigen Tankstellenpächter hat.

Schöne Grüße

MM

…oder wenn der PKW nicht Unternehmensvermögen ist…

…oder im benachbarten Ausland betankt wird…

Und woraus soll sich das ergeben? Leuchtet mir nicht ein, denn das würde zu dem Formalismus führen, dass man auch einfach per Bahn, Taxi, Flugzeug reisen könnte… Man kann ja außerdem einen PkW auch für die Fahrt X mieten, leihen usw.

Trotzdem schonmal ein Dankeschön an beide Antworter.