USt beim Übergangsgewinn von EÜR zur Bilanz?

Guten Tag,

hallo, ich habe folgende Fallkonstellation und weiß mir wirklich keinen Rat mehr.

Buchhaltung 2008 wurde zunächst als EÜr gebucht, dann stellte sich aber heraus, dass er schon seit 2008 Buchführungspflichtig war. Nun sollte die Eröffnungsbilanz und der Übergangsgewinn ermittelt werden und jetzt weiß ich nicht, wass mit der USt der Verbindlichkeiten und Forderungen passiert. Laut Umsatzsteuervoranmeldungen sind diese ja schon gemeldet worden, aber in Buchhaltung für die Eröffnungsbilanz wieder umgebucht worden.

Kann mir vielleicht jemand bei diesem Problem helfen?

Vielen Dank.

Nicole

Hallo,

EÜR ist wirklich nicht mein Thema - nie damit zu tun gehabt.

Viele Grüße + frohe Weinachten