Hallo,hoffe mir kann jemand helfen 
Wenn sich ein Unternehmer von einem Mitarbeiter z.B seinen privaten Garten pflegen lässt, ist das dann steuerbar bzw steuerfrei/steuerpflichtig?
mh und eine weitere Frage bei der ich überfragt bin :
Unternehmer (Autohändler) repariert am sonntag das Auto seines Nachbarn,bekommt dafür ne Flasche Champagner,Ladenpreis 40 €!
is das steuerbar?
jeweils aus ust-rechtlicher sicht!
bin für jede antwort dankbar 
mfg
Hallo
Wenn sich ein Unternehmer von einem Mitarbeiter z.B seinen
privaten Garten pflegen lässt, ist das dann steuerbar bzw
steuerfrei/steuerpflichtig?
Es liegt eine sonstige Leistung nach § 3 (9a) Nr. 2 UStG „unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen“ vor.
Somit steuerbar falls die anderen Merkmale zutreffen (Inland, Rahmen des Unternehmens) und steuerpflichtig. Das Entgelt richtet sich nach § 10 (4) Nr. 3 UStG nach den bei der Ausführung der Leistung entstandenen Ausgaben (Arbeitslohn, Material, ect.)
mh und eine weitere Frage bei der ich überfragt bin :
Unternehmer (Autohändler) repariert am sonntag das Auto seines
Nachbarn,bekommt dafür ne Flasche Champagner,Ladenpreis 40 €!
is das steuerbar?
Hier liegt ebenfalls eine sonstige Leistung vor. Soweit das alles im Inland stattfindet besteht das Problem beim Entgelt. Falls ein Tausch vorliegt § 10 (2) UStG beträgt das (Netto-)Entgelt der Preis der Flasche. Falls die Leistung das Entgelt übersteigt ist die Bemessungsgrundlage für die USt ebenso wie bei der ersten Frage zu ermittlen (§ 10 (5) Nr. 1 in V. mit (4) Nr. 3 UStG)
Grüßle Soni