USt Bootsstell/Liegeplätze

hallo Leute,
folgendes Problem…

Der Eigentümer hat sein Hafengelände verpachtet und erhebt darauf keine USt.
Muß der Pächter USt auf die vermieteten Boots-Liege-Stell-Plätze erheben ?
Ist es ein Unterschied, ob dem Hafenbetreiber das Gelände gehört, oder er es „nur“ gepachtet hat?
wer weiss was ?

Servus,

Muß der Pächter USt auf die vermieteten Boots-Liege-Stell-Plätze erheben ?

Ja, sofern er nicht Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG ist.

Ist es ein Unterschied, ob dem Hafenbetreiber das Gelände
gehört, oder er es „nur“ gepachtet hat?

Nein, macht keinen Unterschied.

Dem Liegeplatzvermieter geht es da so wie dem Generalmieter, der ein Wohnhaus nebst zich Stellplätzen vor dem Haus USt-frei (ohne die Möglichkeit einer Option zur USt-Pflicht) mietet und dann unabhängig von den Wohnungen einzelne Stellplätze (ohne Wohnung) USt-pflichtig (ohne die Möglichkeit einer Option zur USt-Befreiung) vermietet.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Moin,
gedacht hatte mir das schon, aber die Hoffnung stirbt
ja zuletzt.
Kleinunternehmer fällt weg !
Danke
tschü