Servus,
Muß der Pächter USt auf die vermieteten Boots-Liege-Stell-Plätze erheben ?
Ja, sofern er nicht Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG ist.
Ist es ein Unterschied, ob dem Hafenbetreiber das Gelände
gehört, oder er es „nur“ gepachtet hat?
Nein, macht keinen Unterschied.
Dem Liegeplatzvermieter geht es da so wie dem Generalmieter, der ein Wohnhaus nebst zich Stellplätzen vor dem Haus USt-frei (ohne die Möglichkeit einer Option zur USt-Pflicht) mietet und dann unabhängig von den Wohnungen einzelne Stellplätze (ohne Wohnung) USt-pflichtig (ohne die Möglichkeit einer Option zur USt-Befreiung) vermietet.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder