Hallo
Wenn man seine Finanzunterlagen (Einkommensteuer und gewerbliche Unterlagen), zum Ausfüllen bei einem Büroservice hinterlegt und eine Rechnung bekommt, in der steht:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
für die von mir erbrachten Bürodienstleistungen vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 berechne ich Ihnen,
5 Stunden a30,00€ 150,00€
Den Gesamtbetrag überweisen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen an folgende Bank…,
Der Versand der Unterlagen erfolgt nach Zahlungseingang.“
es ist keine MwSt ausgewiesen, kann doch nicht sein, oder?
Danke
Hallo Tomik,
was möchtest du denn jetzt wissen?
Falls der Büroservice ein Kleinunternehmer ist, wird keine USt. ausgewiesen.
Was hat denn dieser Service im Einzelnen gemacht? ESt ist `ne heikle Sache, dürfen eigentlich nur Steuerberater und Lohnsteuerilfevereine.
Oder ist es der Preis? Den finde ich fürs Dorf zuviel, aber für größere Stadt akzeptabel. In Frankfurt kostet z.B. 1 Stunde 38,- €
Viele Grüße
Gesine
Doch, kann sein,
wenn der Betreffende nicht Umsatzsteuerpflichtig ist. (Kleingewerbetreibender) Dies muss er aber auf seiner Rechnung vermerken. Übrigens: Ein Büroservice darf keine Einkommensteuererklärungen erstellen.
Silvia
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Dies muss er aber auf seiner Rechnung
vermerken.
Hi,
nein, muss nicht! § 14 IV Nr. 8 UStG ist nicht einschlägig, da Kleinunternehmerschaft keine Steuerbefreiung sondern Nicht-Steuererhebung ist!
Mfg vom
showbee
p.s. jeder Kleinunternehmer wäre aber gut gehalten, den KU Status anzugeben um „dumme“ Nachfragen der Kunden zu vermeiden…