[USt] Darf USt in US-$ ausgewiesen werden?

Hallo,

ein Unternehmen bezieht Rohstoffe von einem anderen inländischem Lieferanten und hat mit ihm vereinbart das die Rechnung für die Rohstofflieferungen in USD erstellt werden.
Dies wird auch vom Lieferanten gemacht, allerdings weist er den Ust-Betrag in EUR aus. Für die Umrechnung von USD nach EUR (Berechnung der Steuerbasis) wird ein Kurs des Bundesfinanzminsterium genommen (angeblich wird der jeden Monat neu festgelegt).

Jetzt hat der Rechnungsempfänger das Problem, das er nicht weiss wie er die Rechnung verbuchen soll. Wenn er Sie in USD einbucht, dann wird auch die Ust in USD berechnet und die Rechnung bekommt einen Bruttowert in USD der dann auch in USD beglichen wird.

Wenn die Rechnung in EUR eingebucht wird (obwohl sie in USD ausgestellt ist), wird die Rg. in EUR beglichen.

Der Hintergrund für die Erstelltung der Rg. in USD ist, das die Rohstoffkosten in USD mit den Exporterlösen in USD beglichen werden sollen, damit das Fremdwährungsrisiko gemindert wird.

Ist es nun zulässig das der innländische Lieferant eine Rechnung in USD mit UST ausstellen darf (der entsprechende EUR-Gegenwert für die UST müsste natürlich auch in der Rechnung angegeben werden, damit Lieferant wie Kunde den gleichen EUR-Betrag als Ust bzw. Vst verbuchen und dem Finanzamt kein Schaden bzw. Vorteil entsteht?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß

Ingo

Hallo Ingo,

der Schlüssel zu der Kasche ist § 16 VI UStG:

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__16.html

Für die USt gilt demnach kein Tageskurs irgendwelcher Art, sondern der jeweils vom Bundesminister der Finanzen pauschalisierend für den betreffenden Monat festgelegte Kurs.

Der kluge Kopf, der sich ausgedacht hat, dass man innerhalb Deutschlands am besten in USD fakturiert, darf jetzt ausrechnen, wie viele Manntage zusätzliche Arbeit er damit generiert hat, und was die kosten.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für Deinen Link,

aber was heißt das nun in der Praxis?

Dürfte die Ust nun auch in USD ausgewiesen und bezahlt werden und beide buchen den gleichen EUR-Betrag (Hauswährung) für die Ust-VA?

Gruß

Ingo

Hallo,

USt auch in US$ ausweisbar, aber in der Höhe des betreffenden Kurses
vom BMF.

Bsp. Rechnung über 10.000 $ Netto. Tageskurs wäre zum Euro 1,25 -->
12.500 Euro Netto zzgl. 19% wären 2.375 Euro = 1.900 US$.
Aber : BMF gibt vor, das Durchschnittskurs für Abrechnungsmonat
1,2786 ist. Also muss Ausweis der USt nach der Rechnung erfolgen,

also
10.000 x 1,2786 = 12.786 x 19% = 2.429,34 Euro. Also würde die
Rechnung auf 10.000 US$ Netto zzgl. 2.429,34 Euro lauten. Wahlweise
auch sicherlich 10.000 + 1.943,47 US$ DeutscheUSt, aber eben nicht
schlicht 1.900 US$ USt.

Mit den Durchschnittskursen kann man also schnell zu wenig/zu viel
USt ausweisen, was in beide Richtungen dumm ist. Man müsste Rng
korrigieren bzw. würde bei Fahrlässigkeit schnell in
Steuerordnungswidrigkeiten geraten.

Gruß,

showbee