zur zeit werden ja von allen bundesligigsten eifrig dauerkarten für die kommende saison verkauft
diese läuft bekanntlich von mitte 2006 bis mitte 2007
nun stell ich mir die frage, wie das eigentlich mit der umsatzsteueränderung ist
man bezahlt die karte ja im voraus für das ganze jahr und die preise haben sich im vergleich zur vorsaison nicht geändert
das würde bedeuten, dass der verein auf grund der änderung des steuersatzes von 16% auf 19% drauflegt, da die bruttoeinnahme ja die gleiche bleibt
sollte es nicht sogar so sein, dass nicht nur für den teil ab 01.01.2007 die 19% fällig werden sondern m.e. sogar auf die gesamte summe, da die leistung ja erst mit dem 34. spieltag, also im jahr 2007, endet und somit 19% fällig werden
teilleistungen liegen zwar mit jedem einzelnen spiel vor, aber diese müssten doch auch getrennt abgerechnet werden - das macht natürlich kein verein…
sehe ich die lage richtig, oder ist jemand anderer meinung
ich sehe hier keine Teilleistungen, sondern eine Summe von 34 Einzelleistungen. M.E. ist jedes Spiel seine eigene Leistung und der Club macht nur ein gesammelte Vorauszahlung möglich. Insoweit haben die Clubs entweder schlechte Steuerberater oder verzichten tatsächlich auf ordentliche Netto-Einnahmen.
Aber sei es drumm, die Manko-Einnahmen werden schon durch erhöhte Bierpreise reinkommen
Da solche Fragen regelmäßig auftauchen, wenn die Steuersätze geändert werden, hat sich auch die Finanzverwaltung mal hingesetzt und hierzu die oben genannte FAQ zum § 12 UStG verfasst.
Damit dürfte eigentlich der Großteil der immer wieder auftauchenden Problemstellen einer allgemeinen Lösung zugeführt werden können.
Es kommt, wie showbee bereits erkannt hat, auf den Zeitpunkt an, wann die Leistungen/Teilleistungen bewirkt wurden.
BARUL76
PS: Die Finanzierung der (großen) Vereine erfolgt nur zu einem Bruchteil aus den EIntrittsgeldern. Ob also ein paar Mark fuffzich bei den EIntrittsgeldern flöten gehen, ist wirtschaftlich nicht wirklich relevant. Der Großteil der Mittel wird durch Sponsoring, Beköstigung, Fanartikel generiert.
aber gilt vllt. bei bundesligaspielen sogar der ermäßigte
steuersatz wg. kultureller veranstaltung und so ?
Also als einzig kulturelles in § 12 UStG findet sich die Nummer 7 Buchstabe a, welche wie folgt lautet
„die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler,“
Irgendwie kann ich dort weder bei den Einrichtungen noch bei den Tätigkeiten was von Fussball erkennen. Oder gehen wir jetzt im Lichte der ganzen Schiedsrichter- Speileraffären davon aus, dass es sich um Theatervorstellungen, also eingeprobte Stücke, handelt?