Hallo,
Bei Differenzbesteuerung kommt keine USt auf die Rechnung.
Es muss aber sicher eine Begründung drauf.
Wäre z. B.
„Diese Rechnung ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 25a UStG.“
ok?
In Fällen der Differenzbesteuerung ist in der Rechnung auf die
Anwendung der entsprechenden Sonderregelungen nach § 25a UStG
hinzuweisen (§ 14a Abs. 6 UStG).
Den § kenne ich. Die Frage war, ob der o.g. Satz ok ist.
Was ist mit den Versandkosten:
Kommen da 19% drauf (wie ich mal vermute)?
Ja so ist es. Nebenleistungen teilen das schicksal der
Hauptleistung.
Nun ja, die Hauptleistung (z. B. die Ware) erhält der Kunde ja gerade ohne USt bzw. „MwSt“
Gruß JoKu