Hi !
die e-bay-Geschichte hatten wir schon mal durchgekämmt
Da hab ich wahrscheinlich geschlafen und mal wieder nix mitbekommen. 
es lief, meine ich, drauf hinaus, daß der Ort der Leistungen von
e-bay nicht in D ist, diese also genau genommen als 13b-Fälle
erklärt werden müßten.
Hab selbst von ebay noch nie eine Rechnung bekommen. Auf der Kontaktseite von Ebay
http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html?ssPageNa…
findet mann aber, dass es sich um eine deutsche AG mit Eintragung im Handelsregister handelt. Sollte die Rechnung also tatsächlich von einer deutschen Zweigniederlassung (im Sinne §§ 13 ff HGB) mit eigener Rechtspersönlichkeit handeln, so tritt doch diese Zweigniederlassung als umsatzsteuerlicher Unternehmer mit Außenwirkung im Rechtverkehr auf. Ergebnis wäre dann die Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Rechnung zu erteilen.
So lange wir aber nie erfahren, woher eine solche Gebührenrechnung tatsächlich kommt, sind wir auch weiterhin auf Spekulationen angewiesen.
BARUL76
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