Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich des VoSt-Abzugs. Es liegt folgender, fiktiver Fall zu Grunde:
Unternehmer U betreibt eine Einzelunternehmung. Dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen ist ein Flugzeug zugeordnet. Dieses Flugzeug wird an Kunden vermietet (mit und ohne Pilot). Ab und zu nutzt der U das FLugzeug auch selbst, um damit etwa in den Urlaub zu fliegen. Die Kosten für diesen Flug sollen direkt zurechen- und feststellbar sein.
Nun die Frage: Kann der U für diese Flüge die VoSt ziehen ? Ich meine nein, da es sich um keinen Umsatz handelt, der den VoSt-Abzug alimentiert. Liege ich ganz falsch ?
Wo kann man zu dem Thema etwas nachlesen ?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Stefan