Ein Kleinunternehmer (Onlinehändler) mit EÜR der den $19 Abs 2 anwendet erhält einen Gutschein in Höhe von 80 EUR für Werbung im Internet von einem in Irland (Werbefirma) ansässigen Unternehmen. Lt. § 3a Abs 3 und Abs 4 Nr.2 wird die Werbung dort ausgeführt „wo der Empfänger seinen Unternehmen betreibt“ (Abs 3 Satz 1). Der Gutschein wird bei Einlösung sofort dem Kundenkonto gutgeschieben was ein „effektiver“ Geldfluss darstellt. Das Guthaben wird über einen unbekannten Zeitraum verbraucht. Ist der Gutschein Netto oder Brutto? Auf was wird wieviel Steuer gezahlt? Wie sind die zukünfigen Rechnungen zubehandeln? Wie würde es sich bei gleichem Sachverhalt bei einem Deutschen UN verhalten?
USt - Werbung für irischen Unternehmer
Servus,
in Irland gibts die etwas kuriose Praxis, dass die reverse-charge-Behandlung analog § 13b UStG nur auf Antrag stattfindet. Die Gutschrift wäre streng genommen nur „netto“, ohne irische VAT, wenn reverse charge beantragt und genehmigt worden wäre.
Alldieweil hier die Umsätze, die der deutsche Unternehmer in Irland ausführt, mit einiger Wahrscheinlichkeit die dortige Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten, täte ich mich in dieser Situation schlicht totstellen. Das Risiko, bei der nächsten Ankunft in Rosslare dafür hoppgenommen zu werden, ist Null.
Für den deutschen Fiskus ist das in jedem Fall ein nicht steuerbarer Umsatz.
Schöne Grüße
MM