Hallo Steuerfüchse 
folgender theoretischer Fall:
Leasingvertrag (ordnungsgemäß nach § 14 UStG), 16 % USt ausgwiesen.
Was passiert ab 01.01.2007? Die monatlichen Leasingraten sind ja demnach (PKW-Leasing = teilbare Dauerleistung) ab 01.01.2007 mit 19 % belastet. D.h. die Bruttoleasingrate erhöht sich entsprechend und es wären dann 3 % mehr Vorsteuer abzuziehen - obwohl ja im Vertrag nur 16 % ausgewiesen ist.
Müssen nun neue Verträge oder Nachträge zu vorhandenen Verträgen erfolgen die den neuen Steuersatz ausweisen oder gilt hier eine Art Vertrauensschutz? d.h. kann man sich möglicherweise trotz alter vertraglicher Vereinbarung mit 16 % die neuen 19 % als Vorsteuer ziehen?
Viele Grüße,
Alex