Ust-Erklärung

Hallo,

Frau A hat ihre freiberufliche Tätigkeit in einen anderen Ort verlegt. An ihrem früheren Wohnort hatte sie diese zuvor mal angemeldet und war (da Gründerin) zunächst von Umsatzsteuervoranmeldungen brefreit worden. Welches Finanzamt ist nun für die Umsatzsteuererklärung zuständig, das alte oder das neue am Wohnortes?

Vielen Dank
Gruss
Aron

Hallo Aron

Welches Finanzamt ist nun für die Umsatzsteuererklärung zuständig,
das alte oder das neue am Wohnortes?

Das Finanzamt am neuen Ort.

Das neue Finanzamt wird vom alten Finanzamt die komplette Steuerakte anfordern und erhalten, so sind sämtliche Vorgänge immer beim aktuellen Finanzamt.

Frau A ist nach § Schiessmichtot der Abgabenordnung (hab grad keine AO hier, sorry) verpflichtet, Ihre Wohn-/Firmensitzveränderung beim Finanzamt anzuzeigen. Dazu reicht ein 2-Zeiler.

Gruß
Sonja

Hallo,

Welches Finanzamt ist nun für die Umsatzsteuererklärung zuständig,
das alte oder das neue am Wohnortes?

Das Finanzamt am neuen Ort.

Ok, danke.

Das neue Finanzamt wird vom alten Finanzamt die komplette
Steuerakte anfordern und erhalten, so sind sämtliche Vorgänge
immer beim aktuellen Finanzamt.
Frau A ist nach § Schiessmichtot der Abgabenordnung (hab grad
keine AO hier, sorry) verpflichtet, Ihre
Wohn-/Firmensitzveränderung beim Finanzamt anzuzeigen. Dazu
reicht ein 2-Zeiler.

Das hat Frau A in einem Brief mit Einschreiben getan. Dieser Bruef (gesendet mit Einschreiben) ist dort aber niemals angekommen, behauptet das Finanzamt. Laut Aussage des Finanzamts (telefonisch) ist die Steuerakte auch niemals dort angekommen (Da fragt man sich zwar wie sie angefordert worden sein kann, wenn der Brief niemals angekommen ist??). Nun soll Frau A sich erneut anmelden (mit dem Erfassungsbogen).
Problem: Frau A war in 2007 Gründerin mit Gründungszuschuss. Ihre bei Gründung geschätzen Umsätze lagen unter 17.500, damit mußte sie keine USt-Voranmeldungen machen. Sie nahm an, sie fiele unter die Kleinunternehmerregelung.
Nun ist es aber so, dass diese Schätzung nicht eingetreten ist. I.d.R. wird von den Finanzämtern in solchen Fällen aber auch keine USt nachgefordert, da sie ja wissen, dass man Gründer ist und sowas schlecht vorher kalkulieren kann. All das (mit der Grüdnung) steht aber in ihrer alten Akte (die nun angeblich verloren ist) und das neue Finanzamt weiss davon nix.

Was nun?

Danke und Gruss
Aron

Hallo Aron,

Das hat Frau A in einem Brief mit Einschreiben getan. Dieser
Bruef (gesendet mit Einschreiben) ist dort aber niemals
angekommen, behauptet das Finanzamt.

Der Vorteil ist, dass man die Zustellung von Einschreiben nachvollziehen kann. Entweder ist es ein Einschreiben m Rückschein gewesen, dann hat man die rosafarbene Karte zurück erhalten, oder ein einfaches Einwurfeinschreiben, dann kann man über die Post eine Nachforschung machen. Der Postbote hat nämlich notiert, wann er es eingeworfen hat.

Laut Aussage des Finanzamts (telefonisch) ist die Steuerakte auch
niemals dort angekommen (Da fragt man sich zwar wie sie angefordert
worden sein kann, wenn der Brief niemals angekommen ist??).

Eine Rückfrage beim alten Finanzamt könnte da Klarheit bringen.

Nun soll Frau A sich erneut anmelden (mit dem Erfassungsbogen).

Ist doch eigentlich kein Problem, vom ursprünglichen Bogen gibt es doch sicherlich eine Kopie oder Zweitschrift?

Problem: Frau A war in 2007 Gründerin mit Gründungszuschuss.

Das ist kein Problem.

Ihre bei Gründung geschätzen Umsätze lagen unter 17.500, damit
mußte sie keine USt-Voranmeldungen machen. Sie nahm an, sie
fiele unter die Kleinunternehmerregelung.

ist auch kein Problem, da es sich ja um eine sorgfältige Schätzung gehandelt hat.

Nun ist es aber so, dass diese Schätzung nicht eingetreten
ist. I.d.R. wird von den Finanzämtern in solchen Fällen aber
auch keine USt nachgefordert,

richtig. Frau A hat die Grenzen überschritten u ist somit ab Folgejahr USt-pflichtig.

Was nun?

Vielleicht sollte Frau A sich mal einen Fachmann (Steuerberater ) zu Rate ziehen…

Gruß
Sonja

Hallo Sonja,

Der Vorteil ist, dass man die Zustellung von Einschreiben
nachvollziehen kann. Entweder ist es ein Einschreiben m
Rückschein gewesen, dann hat man die rosafarbene Karte zurück
erhalten, oder ein einfaches Einwurfeinschreiben, dann kann
man über die Post eine Nachforschung machen. Der Postbote hat
nämlich notiert, wann er es eingeworfen hat.

Frau A müßte einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Ist denn das Finanzamt verpflichtet, sich auf so ein Schreiben bin bei Frau A zu melden? Müßte Frau A nicht eine neue Steuernr. erhalten (sie hat von dem Finanzamt bereist eine steuernr. für Angestellte, weil sie zum Zeitpunkt der Einkommenssteuererklärungsabgabe vom Vorjahr bereist schon dort wohnte)?

Eine Rückfrage beim alten Finanzamt könnte da Klarheit
bringen.

Ja, das wird Frau A tun, danke für den Tipp!

Nun soll Frau A sich erneut anmelden (mit dem Erfassungsbogen).

Ist doch eigentlich kein Problem, vom ursprünglichen Bogen
gibt es doch sicherlich eine Kopie oder Zweitschrift?

Frau A hat eine Kopie. Allerdings stimmen ihre Angaben für 2009 ja nun nicht mehr (sie ist in 2009 nun nicht mehr und auch die für 2008 geschätzen Umsätze waren ja nicht korrekt).

Problem: Frau A war in 2007 Gründerin mit Gründungszuschuss.

Das ist kein Problem.

Erstmal nicht, das stimmt :wink:.

ist auch kein Problem, da es sich ja um eine sorgfältige
Schätzung gehandelt hat.

Natürlich, zum damaligen Zeitpunkt.

Nun ist es aber so, dass diese Schätzung nicht eingetreten
ist. I.d.R. wird von den Finanzämtern in solchen Fällen aber
auch keine USt nachgefordert,

richtig. Frau A hat die Grenzen überschritten u ist somit ab
Folgejahr USt-pflichtig.

Genau. Sie müßte eigentlich also schon seit 3 Monaten Umsatzsteuervoranmeldungen machen. Da das FInanzamt aber auf ihren Brief nicht reagiert hat, weiss Frau A nun nicht, was sie tun soll…
Was würden Sie Frau A raten?

Gruss Aron

Was würden Sie Frau A raten?

Zum Fachmann zu gehen, damit der wenigstens mal alles in die richtigen Bahnen leitet.
Ich glaube das wurde Frau A hier schon mal geraten…