Hallo Sonja,
Der Vorteil ist, dass man die Zustellung von Einschreiben
nachvollziehen kann. Entweder ist es ein Einschreiben m
Rückschein gewesen, dann hat man die rosafarbene Karte zurück
erhalten, oder ein einfaches Einwurfeinschreiben, dann kann
man über die Post eine Nachforschung machen. Der Postbote hat
nämlich notiert, wann er es eingeworfen hat.
Frau A müßte einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Ist denn das Finanzamt verpflichtet, sich auf so ein Schreiben bin bei Frau A zu melden? Müßte Frau A nicht eine neue Steuernr. erhalten (sie hat von dem Finanzamt bereist eine steuernr. für Angestellte, weil sie zum Zeitpunkt der Einkommenssteuererklärungsabgabe vom Vorjahr bereist schon dort wohnte)?
Eine Rückfrage beim alten Finanzamt könnte da Klarheit
bringen.
Ja, das wird Frau A tun, danke für den Tipp!
Nun soll Frau A sich erneut anmelden (mit dem Erfassungsbogen).
Ist doch eigentlich kein Problem, vom ursprünglichen Bogen
gibt es doch sicherlich eine Kopie oder Zweitschrift?
Frau A hat eine Kopie. Allerdings stimmen ihre Angaben für 2009 ja nun nicht mehr (sie ist in 2009 nun nicht mehr und auch die für 2008 geschätzen Umsätze waren ja nicht korrekt).
Problem: Frau A war in 2007 Gründerin mit Gründungszuschuss.
Das ist kein Problem.
Erstmal nicht, das stimmt
.
ist auch kein Problem, da es sich ja um eine sorgfältige
Schätzung gehandelt hat.
Natürlich, zum damaligen Zeitpunkt.
Nun ist es aber so, dass diese Schätzung nicht eingetreten
ist. I.d.R. wird von den Finanzämtern in solchen Fällen aber
auch keine USt nachgefordert,
richtig. Frau A hat die Grenzen überschritten u ist somit ab
Folgejahr USt-pflichtig.
Genau. Sie müßte eigentlich also schon seit 3 Monaten Umsatzsteuervoranmeldungen machen. Da das FInanzamt aber auf ihren Brief nicht reagiert hat, weiss Frau A nun nicht, was sie tun soll…
Was würden Sie Frau A raten?
Gruss Aron