eigentlich ist ja eine USt-Erklärung bei Kleinunternehmen nicht wirklich nötig/sinvoll;
andererseits muss das Finanzamt nachprüfen, ob die beiden Umsatzgrenzen überschritten wurden - und die USt-Erklärung hat dafür auch 2 Zeilen zum Ausfüllen für Kleinunternehmen.
Wie sind die rechtlichen Vorschriften:
Muss die UST-Erklärung bei Kleinunternehmen jährlich ausgefüllt werden?
Wie sind die Erfahrungen der Euch bekannten Damen und Herren X., Y. und Z.:
Wie oft verlangen FinÄmter wirklich das Ausfüllen der UST-Erklärung bei Kleinunternehmen?
Wie sind die rechtlichen Vorschriften:
Muss die UST-Erklärung bei Kleinunternehmen jährlich
ausgefüllt werden?
Ja und zwar gem. §18(3)UStG. Unternehmer in der Systematik des UStG sind auch Kleinunternehmer.
Wie sind die Erfahrungen der Euch bekannten Damen und Herren
X., Y. und Z.:
Wie oft verlangen FinÄmter wirklich das Ausfüllen der
UST-Erklärung bei Kleinunternehmen?
Ehrlich gesagt, hat sich bei mir noch nie ein FA beschwert wenn ich die Abgabe der USt-Erklärung bei Kleinunternehmern vergessen habe.
Dennoch gibt es hierfür eine Verpflichtung gem. o.g. Paragraphen. Somit sollte die USt-Erklärung immer abgegeben werden.
die USt-Erklärung für einen Kleinunternehmer ist die Jahreserklärung.
Auf dieser stehen auf der ersten Seite zwei Zahlen: Umsatz der Jahres, für das die Erklärung abgegeben wird, und Umsatz des Vorjahres. Falls keine unberechtigt ausgewiesene USt erklärt und abgeführt werden muss, ist mit diesen beiden Zahlen der Käs gegessen.
pardon - ich hatte Deine Frage nicht richtig gelesen.
Ja, die USt-Erklärung muss abgegeben werden, Kleinunternehmer sind nicht von § 18 III UStG ausgenommen.
Wenn eine ordentlich gegliederte EÜR vorgelegt wird, wird die Abgabe der USt-Erklärung, in der auch nichts anderes steht, aber nicht erzwungen, sondern die zwei Zahlen werden von Amts wegen eingegeben - der Steuerpflichtige merkt davon nichts, weil zur Abrechnung über Null USt kein Bescheid ergeht.
Wenn eine ordentlich gegliederte EÜR vorgelegt wird, wird die
Abgabe der USt-Erklärung, …
… nicht erzwungen, sondern die zwei Zahlen werden von Amts
wegen eingegeben - der Steuerpflichtige merkt davon nichts,
weil zur Abrechnung über Null USt kein Bescheid ergeht.
Hmm, ja, so was hatte ich vermutet.
Aber das USTG besteht ja nicht aus Vermutungen. *gg*