Servus,
die häufigste Quelle von Differenzen bildet die Ermittlung von USt-pflichtigen Entnahmen (z.B. Auswertung eines Fahrtenbuchs, Auswertung von Telefonprotokollen, Einbuchung von Sachbezügen, auch Kürzung der auf nicht abziehbare Ausgaben/Aufwendungen entfallenden Vorsteuerbeträge etc.) erst per Ende Jahr.
Es gibt noch viele anderen Möglichkeiten, das hängt vom Einzelfall ab. Dazu gehört etwa auch die leider immer noch gängige Praxis, daß die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle unterjährig von „Belegklopfern“ ohne besondere Fachkenntnisse besorgt wird, und der aufgelaufene Datenbestand erst per Ende Jahr in die Hände von Jemandem gerät, der z.B. Versicherungssteuer nicht für abziehbare Vorsteuer hält.
Schöne Grüße
MM