UST-Erklärung - webdesign für kunden im ausland

Hallo,

ich habe 2009 webdesign-arbeiten für eine Firma in Spanien erstellt.
ich habe eine ust-ID und der spanische Kunde auch.

der kunde erhielt von mir eine rechnung ohne Mehrwertsteuer.

meine Frage: wo trage ich das in der Umsatzsteuererklärung ein?

ist das nicht steuerbarer umsatz (zeile 58 feld 205)??

innergemeinschaftliche lieferung (Z 33 feld 741) ist falsch, oder? weil es ja eine dienstleistung ist?

vielen dank für eure hilfe,

beate

Hallo Beatebermann,

bei der Umsatzsteuer habe ich nur begrenzte Kenntnisse, so daß ich zu Deinem Problem keine Aussage machen kann.

Deiner Anfrage entnehme ich, daß Du bestrebt bist, steuerehrlich zu bleiben.

Meine Empfehlung: FA anrufen und nachfragen; die geben Dir Auskunft.

Ich formuliere meine"dummen" Fragen immer mit der Begründung, warum soll ich etwas erklären, sie ändern, ich erhebe Einspruch usw.

Wir alle haben Arbeit und Ärger; deshalb meine Voranfrage.

Ich habe damit sehr gute Erfahrungen, fast immer auch zu meinem Vorteil.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

Ich kenne mich zwar nicht genau aus, aber Sie hätten von dem Kunden Mehrwertsteuer verlangen müssen. Ansonsten ist das Schwarzarbeit!!!
Wie wollen Sie da eine Umsatzsteuer machen? Dann können Sie die 19% Mehrwertsteuer tragen und von dem Umsatz nochmals Umsatzsteuer bezahlen.Das ist doch reines Draufzahlergeschäft.
Es ist sogar möglich das Sie eine Strafe bekommen.

Gruß
monika61

Meine liebe Monika61,
Offensichtlich kennen Sie sich mit dieser Materie gar nicht aus und sollten deswegen mit Ihren Anschuldigungen etwas behutsamer sein!

Rechnungen über Dienstleistungen ins Ausland sind immer netto, dafür gibt es ja die Umsatzsteuer-ID.

Bitte lesen Sie mal bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifika…

Miene Frage war lediglich, wo diese Summe im Umsatzsteuerformular eingetragen wird und diese frage hatt herr May schon vor 3 Stunden beantwortet…

bester gruss,

beate

Hallo,

Ich kenne mich zwar nicht genau aus, aber Sie hätten von dem
Kunden Mehrwertsteuer verlangen müssen. Ansonsten ist das
Schwarzarbeit!!!
Wie wollen Sie da eine Umsatzsteuer machen? Dann können Sie
die 19% Mehrwertsteuer tragen und von dem Umsatz nochmals
Umsatzsteuer bezahlen.Das ist doch reines Draufzahlergeschäft.
Es ist sogar möglich das Sie eine Strafe bekommen.

Gruß
monika61

Hallo,
…bin zwar kein Experte im Forum, aber auf jeden Fall die Anlage UR auszufüllen und den Betrag in die Zeile 33 einzutragen mit der Ausnahme der Kleinunternehmer Regelung, da die klein Unternehmer grundsätzlich nicht berechtigt sind;

– die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) in Anspruch zu nehmen;

– auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG zu verzichten;

Grüße

Yucatan

sorry bin grad im urlaub und habe keinen zugriff auf meine unterlagen

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola

Hallo Beate,

das kommt darauf an, wo der Leistungsort war. Wenn in Spanien, dann übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland), ansonsten innergemeinsch. Lieferung (wurden ja Arbeiten geliefert).

Viele Grüße,
C.

Hallo,

ja Sie haben es richtig erkannt es ist Z 58 Feld 205.

Mfg

Angela06

Hallo
Ohje leider kann ich dir nichts darüber sagen.
Ich hoffe du bekommst antworten von anderen www Experten
Sorry
LG Mausi123

Hallo, kann hier leider nicht helfen!
Usle444

Hallo,
es handelt sich um einen nicht steuerbaren Umsatz.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

leider kann ich nicht helfen!

Grüße