Ich kenne mich zwar nicht genau aus, aber Sie hätten von dem Kunden Mehrwertsteuer verlangen müssen. Ansonsten ist das Schwarzarbeit!!!
Wie wollen Sie da eine Umsatzsteuer machen? Dann können Sie die 19% Mehrwertsteuer tragen und von dem Umsatz nochmals Umsatzsteuer bezahlen.Das ist doch reines Draufzahlergeschäft.
Es ist sogar möglich das Sie eine Strafe bekommen.
Meine liebe Monika61,
Offensichtlich kennen Sie sich mit dieser Materie gar nicht aus und sollten deswegen mit Ihren Anschuldigungen etwas behutsamer sein!
Rechnungen über Dienstleistungen ins Ausland sind immer netto, dafür gibt es ja die Umsatzsteuer-ID.
Miene Frage war lediglich, wo diese Summe im Umsatzsteuerformular eingetragen wird und diese frage hatt herr May schon vor 3 Stunden beantwortet…
bester gruss,
beate
Hallo,
Ich kenne mich zwar nicht genau aus, aber Sie hätten von dem
Kunden Mehrwertsteuer verlangen müssen. Ansonsten ist das
Schwarzarbeit!!!
Wie wollen Sie da eine Umsatzsteuer machen? Dann können Sie
die 19% Mehrwertsteuer tragen und von dem Umsatz nochmals
Umsatzsteuer bezahlen.Das ist doch reines Draufzahlergeschäft.
Es ist sogar möglich das Sie eine Strafe bekommen.
Hallo,
…bin zwar kein Experte im Forum, aber auf jeden Fall die Anlage UR auszufüllen und den Betrag in die Zeile 33 einzutragen mit der Ausnahme der Kleinunternehmer Regelung, da die klein Unternehmer grundsätzlich nicht berechtigt sind;
– die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) in Anspruch zu nehmen;
– auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG zu verzichten;
das kommt darauf an, wo der Leistungsort war. Wenn in Spanien, dann übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland), ansonsten innergemeinsch. Lieferung (wurden ja Arbeiten geliefert).