UST-Erklärung - webdesign für kunden im ausland

hallo!

angenommen ein deutscher webdesigner hätte 2009 leistungen für einen spanischen unternehmer erbracht.

der webdesigner hat dem spanier eine rechnung ohne umsatzsteuer gestellt. (beide haben eine UST-ID)

und wenn dieser webdesigner jetzt über seiner steuererklärung sitzen würde und nicht wüsste, in welche zeile der umsatzstuer-erklärung er das eintragen soll…
was würdet Ihr dem raten?

ist das nicht steuerbarer umsatz (zeile 58 feld 205)??

innergemeinschaftliche lieferung (Z 33 feld 741) ist falsch, oder? weil es ja eine dienstleistung ist?

vielen dank für eure hilfe

beate

Servus,

Du kannst einem einen Schrecken einjagen …!

Ja, Z. 58 in der Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung ist korrekt.

Ergänzend:

Der Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers muß mit den übrigen Unterlagen aufbewahrt werden. Und ab 2010 muß so ein Fall in die Zusammenfassende Meldung rein.

Schöne Grüße

MM

danke! o.t
danke!