hallo!
angenommen ein deutscher webdesigner hätte 2009 leistungen für einen spanischen unternehmer erbracht.
der webdesigner hat dem spanier eine rechnung ohne umsatzsteuer gestellt. (beide haben eine UST-ID)
und wenn dieser webdesigner jetzt über seiner steuererklärung sitzen würde und nicht wüsste, in welche zeile der umsatzstuer-erklärung er das eintragen soll…
was würdet Ihr dem raten?
ist das nicht steuerbarer umsatz (zeile 58 feld 205)??
innergemeinschaftliche lieferung (Z 33 feld 741) ist falsch, oder? weil es ja eine dienstleistung ist?
vielen dank für eure hilfe
beate