obwohl ich nur einen relativ geringen jährlichen Umsatz ausweise, verlangt mein Finanzamt eine monatliche Umsatzsteuererklärung von mir.
Meines Wissens ist das abhängig vom jährlichen Umsatz, oder nicht? (Bis zu einer bestimmten Grenze jährliche bzw. quartalsweise Erklärung) Ist das vielleicht auch vom Bundesland abhängig?
ja, die Frage der Abgabe einer jährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen UStVA hängt an Umsatzgrenzen, wobei die monatliche Voranmeldung der Regelfall ist, mit dem alles zunächst einmal anfängt. Im zweiten Jahr wird man dann passend eingestuft, bzw. immer im Folgejahr einer Änderung wieder neu einsortiert. Man kann aber einfach beim Finanzamt bitten einen längeren Anmeldeturnus zu bekommen, wenn man glaubhaft machen kann, dass man die Umsatzgrenzen nicht übersteigt. Allerdings hat dies gerade für Anfänger auch einen gravierenden Nachteil denn es wird regelmäßig vergessen, dass man als Einsteiger aj üblicherweise eine negative Anmeldung abgibt, also Geld herausbekommt. Dieses überlässt man bei einem längeren Abrechnungszeitraum Vater Staat als zinsloses Darlehen.
Gruß vom Wiz
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