Wenn Herr X einen (kleinen) Teil seines Umsatzes mit Differenzbesteuerung abgewickelt hat:
Kommt die Differenz zwischen Kauf und Verkauf und die darauf basierende Steuer auch in Zeile 33 der USt-Erklärung zu den anderen Lieferungen und Leistungen?
Müssen die Zahlen sonst noch wohin oder in eine Anlage?
der umsatzsteuerpflichtige Teil ist normal in Anlage USt 2A, Seite 2, Zeile 33 einzutragen. Die Aufteilung der Beträge sollte aber aus der beigefügten Gewinnermittlung ersichtlich sein. Am besten wenn im Kontennachweis beide Erlöskonten direkt untereinander stehen und korrekt bezeichnet sind, dann kann man im Amt nachvollziehen wieviel „Aufschlag“ hier verdient wurde und ob der Vergleichbar mit anderen Unternehmen ist.