USt-Erstattung bei EG-Erwerb

Guten Tag! Kann zb ein hiesiger Schuhhändler mit ID-Nr, der in Österreich div Schuhe in einem Sportgeschäft erstanden hat, erfolgreich die Erstattung der USt aus diesem Kauf bei der BZSt beantragen? Die ID-Nr des Händlers aus AT ist nicht bekannt. Danke im voraus schon mal für evtl Antwort!

Wenn der Schuhändler in Ö ein Unternehmer ist, steht auf der Rechnung keine USt, da der Österreicher eine stfreie innergem. Lieferung bewirkt.

Ist er kein Unternehmer, steht da auch keine USt, weil eine Privatperson keine USt ausweisen kann.

Servus,

wenn im Ladengeschäft bzw. Outlet gekauft worden ist, ist Österreichische USt ausgewiesen, weil der Händler gar nichts von der innergemeinschaftlichen Lieferung gewusst hat.

Wenn ich es richtig sehe, ist aber unabhängig vom vereinfachten online-Verfahren für die Vorsteuervergütung österreichischer USt nicht das deutsche BZSt zuständig, sondern unverändert das Finanzamt Graz-Stadt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

wenn im Ladengeschäft bzw. Outlet gekauft worden ist, ist
Österreichische USt ausgewiesen, weil der Händler gar nichts
von der innergemeinschaftlichen Lieferung gewusst hat.

…was aber nichts dran ändert dass das Ganze so nicht richtig ist.

Danke an Clematis und Martin May! Genau diese Gedankengänge schwirren mir im Kopf rum… Ein Ladenbesitzer ist ja Unternehmer, hat aber nicht unbedingt eine Id-Nr. Mit dieser wäre die Sachlage klar - innergemeinschaftl. Erwerb. Nochmal meine Frage: wenn keine vorhanden ist, kann dann in Graz Antrag auf Erstattung der USt gestellt werden? Bin wohl etwas begriffsstutzig und bitte um Nachsicht :wink:

Servus,

wie Clematis bereits gesagt hat, ist das Vorsteuervergütungsverfahren nicht für diese Fälle gemacht. Es wird aber von den beteiligten Ländern (und wohl auch innerhalb der zuständigen Behörden) mit einem gewissen Ermessensspielraum gehandhabt. Es kann also durchaus nützlich sein, den Antrag zu stellen, allerdings mit dem Gedanken hinterm Ohr, dass ihm nicht stattgegeben werden muss. Es ist durchaus möglich, dass der einzige Weg, die österreichische USt aus dem Erwerb an Land zu bringen, über den Händler führt, der bei Vorlage der deutschen USt-ID-Nummer und geeignetem Nachweis des Transports der gekauften Schuhe nach D eine entsprechende Gutschrift erteilen sollte (meines Wissens kann auch das nicht erzwungen werden).

Schöne Grüße

MM

Hallo MM !!

Danke für diese ausführliche Antwort, die mir nun endgültig Klarheit verschafft hat!

Ein schönes Wochenende wünscht dir
Ramona