Hallo,
vielleicht mache ich hier einen Denkfehler - ein Kollege behauptet das zumindest
- über Eure Meinung würde ich mich dazu freuen:
Angenommen, ein Freiberufler A (USt-pflichtig, keine Kleinunternehmer-Regelung), schließt bei Firma B einen Telefon-Anschlussvertrag ab. B sagt zu, ihm bei Anschlusslegung eine Prämie von 100€ auszuzahlen (als Zuckerl damit der Vertrag bei B und nicht bei der Konkurrenz abgeschlossen wird, sozusagen).
A bekommt nun von B eine Überweisung von 100€ und dazu schriftlich einen Beleg „Gutschrift“ mit den 100€ darauf, aber keinerlei Hinweis auf MwSt.
Meine Meinung: A verbucht 84,03€ netto (z.B. als ao Ertrag) und 15,97 als USt.
Kollege meint hingegen: Ohne MwSt. auf dem Beleg braucht auch keine verbucht zu werden. Ich sehe jedoch nicht, weshalb A die nicht dennoch verbuchen und abführen müsste - m.E hängt nur ob B die dann auch vom FA als VSt. wiederbekommt eben vom Beleg ab.
Oder liege ich da falsch?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
Servus,
alldieweil der Unternehmer mit der „Prämie“ kein Entgelt für eine Leistung enthält, sondern eine Rabattierung auf eine bezogene Leistung, stellt sich die Frage der USt nicht - USt wäre beiläufig auf jeden steuerpflichtigen Umsatz fällig, egal ob sie irgendwo ausgewiesen ist oder nicht.
Es wird hier versucht, dem Empfänger der Prämie die Möglichkeit zu geben, das eingenommene Geld ustlich neutral zu behandeln. Das klappt aber nicht:
Weil die „Prämie“ eine Rabattierung ist, wirkt sie sich an andrer Stelle aus: Der Wert der für das Unternehmen bezogenen (Telekommunikations-)Leistungen wird um den Betrag geringer, somit auch die in diesem Zusammenhang abziehbare Vorsteuer.
Auch wenn der Telekommunikations-Anbieter das nicht korrekt ausweist, wird der Vorsteuerabzug niedriger, weil die auf seiner Rechnung ausgewiesene Vorsteuer in dem Umfang, in dem sie auf das „erstattete“ Entgelt entfällt, unberechtigt ausgewiesen somit nicht abziehbar ist.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
vielen Dank (und Sternchen
für Deine Antwort!
So hatte ich das noch gar nicht betrachtet.
Allerdings - noch zwei kurze Punkte:
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das hatte ich leider nicht genau genug angegeben: B (der die Gutschrift schickt) ist nur Vermittler. Von ihm bekommt A auch keine Telco-Rechnungen. Die kommen alle von Teuerkom oder einem anderen Anbieter. Insofern ist die einzige finanzielle Transaktion zwischen A und B diese Gutschrift. (daher mein Gedanke, das als ao Ertrag zu buchen)
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bei Verbuchung als Abzug von den Telco-Rechnungen: wenn im ersten Jahr eine niedrigere Rechnungssumme zu verbuchen ist als die Prämie ausmacht, dann würde ja quasi ein negativer Aufwand und negative VSt für diesen Posten in der EÜR entstehen?
Viele Grüße
Frank
Hallo Frank,
wenn es zu dem Unternehmer, von dem die Gutschrift kommt, sonst keine vertragliche Beziehung gibt, gibt es eine selbständige Leistung gegen Entgelt, für die er die 100 € bezahlt. Dann trifft das alles nicht zu, was ich geschrieben habe. Die Leistung ist zwar ziemlich abstrakt, aber offenbar schon etwas, wovon der andere irgendeinen wirtschaftlichen Vorteil hat.
In diesem Fall ist es sein Problem, wenn er auf der Gutschrift keine USt ausweist - ihm fehlt dann der Vorsteuerabzug. Steuerbar (da Leistungsaustausch) und steuerpflichtig (da keine Befreiungsvorschrift greift) ist et Janze dann schon. Analog aus dem täglichen Leben: Wenn ein Kneipier bloß auf einem Schreibblock die Zeche zusammenzählt und dabei keine USt ausrechnet, wird dadurch der Umsatz für ihn nicht steuerfrei.
Es sei denn, Ort der Leistung ist wegen Sitz des Leistungsempfängers und Art der Leistung (Werbung? Einräumung irgendeines Rechtes? Vermittlung einer Leistung, deren Ort im Ausland ist?) im Ausland.
Schöne Grüße
MM
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Hallo Martin,
danke Dir! Dann ist jetzt alles klar.
So weit ich sehe, ist im vorliegenden (Beispiel-)Fall alles im Inland gelaufen.
Ziemlich abstrakt ist die Leistung auf jeden Fall, offenbar (habe eben mal bei ebay nachgeschaut) aber auch nicht ganz unüblich. Ich denke, B erhält vom Telco-Anbieter eine Provision für den Neukunden und gibt wohl einen Teil als Anreiz an den Kunden (hier A) weiter.
Viele Grüße
Frank
PS: Übrigens (offtopic) gibt es …
Analog aus dem täglichen Leben: Wenn ein Kneipier bloß auf
einem Schreibblock die Zeche zusammenzählt und dabei keine USt
ausrechnet, wird dadurch der Umsatz für ihn nicht steuerfrei.
… hier tatsächlich jede Menge Wirte, die nur Zettel-Quittungen rausgeben und auch auf Nachfrage partout keine korrekte Quittung ausstellen wollen („nee da sind wa nich zu vapflichtet“) und auch gar keine maschinelle Kasse haben. Ob das so einwandfrei ist… 