[USt] Folgen bei falscher Angabe Leistungszeitraum

Diskussion in der Mittagspause:

Laut UStG muss in einer Rechnung stehen, wann die Leistung erbracht wurde.
Was würde passieren, wenn eime Leistung bereits im August erbracht wurde, die Rechnung erst im November geschrieben wird und dort als Leistungszeitraum der November angegeben wird?

Eigentlich wird doch niemand durch das verspätete Angeben der Leistungserbringung geschdigt oder bereichert - weder Kunde noch Lieferant noch das Finanzamt.
Am Jahreswechsel könnte es wohl interessanter werden. …

Besteht ein Unterschied zwischen einer Dienstleistung und der Leistung „Bearbeiten von Teilen“?

Gruß JoKu

Was würde passieren, wenn eime Leistung bereits im August
erbracht wurde, die Rechnung erst im November geschrieben wird
und dort als Leistungszeitraum der November angegeben wird?

Hallo,

das ist Steuerhinterziehung auf Zeit. Nachzulesen in § 370 IV Abgabenordnung,
weil nicht rechtzeitige Erklärung der USt.

„Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe
oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die
Steuer vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder
eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung
gleichsteht.“

Mfg vom

showbee

p.s. Schaden: Zinsschaden, wenn jeder Unternehmer seine gesamten Jahresumsätze
erst im Dezember melden würde, hätte der Staat zwar im Jahr die gesamten
Steuereinnahmen, aber wovon sollen die Staatsausgaben in den Monaten 01-11
geleistet werden???