[USt] Folgen des Wechsels KU --> Regelbesteueru

Hallo,

Wie ist folgender Scahverhalt zu beurteilen:

A. war mehrere Jahre Kleinunternehmer gem. § 19 UStG und zahlte keine Umsatzsteuer. Im Jahre 2004 macht er dann einen Umsatz von ca. EUR 25.000, war von da an also eigentlich kein Kleinunternehmer mehr. In den Jahren 2005 und 2006 macht er sogar einen noch größeren Umsatz als 2004. Trotzdem versäumt er es, die Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen. Erst Mitte 2006 fällt ihm siedend heiß auf, dass das wohl Steuerhinterziehung ist. Das FA hat aber wohl noch nichts gemerkt.

Was kann er nun am besten tun, um einer Bestrafung zu entgehen?

Würde es einen Unterschied machen, wenn er die MWST berechnet hätte? Er hat nur Privatkunden, die die MWST selbst nicht als Vorsteuer abziehen können. Ein Schaden ist also nicht entstanden.

Freue mich auf EUre Antworten.

Ursula

USt-Erklärung ist ab 2005 abzugeben!
Servus,

A. war mehrere Jahre Kleinunternehmer gem. § 19 UStG und
zahlte keine Umsatzsteuer. Im Jahre 2004 macht er dann einen
Umsatz von ca. EUR 25.000, war von da an also eigentlich kein
Kleinunternehmer mehr.

Das stimmt nicht ganz. 2005 ist damit das erste Jahr, in dem A. USt abführen muss: „17.500 € im Vorjahr“ überschritten.

Was ist denn eigentlich bei der Veranlagung 2005 passiert? Was wurde auf Seite 1 der USt-Erklärung eingetragen? Wurde eine Überschussrechnung vorgelegt? Wurde Anlage EÜR zur ESt-Erklärung vorgelegt?

Unabhängig davon: Abführen muss der gewesene Kleinunternehmer die USt (minus abziehbarer Vorsteuer) ab 2005. In diesem Jahr wird das ein bissel wehe tun, weil die Preise ja anders kalkuliert sind. Von Unternehmen wird er wohl allenfalls für das noch nicht abgeschlossene Jahr 2006 die USt „obendrauf“ bekommen können, bei Vorlage korrigierter Rechnungen - von Nichtunternehmern eher nicht, schade drum.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin, vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Aber es sind noch Fragen offen geblieben.

  1. Was ist mit der Strafbarkeit? Soll A. eine Selbstanzeige machen? Was, wenn er einfach abwartet und sich „dumm stellt“? Und was ist mit Vorsteueranmeldungen für 2006?

  2. Wovon wird die Umsatzsteuer für 2005 und 2006 errechnet: Wird sie auf den Umsatz aufgeschlagen oder werden hieraus 16 % herausgerechnet?

Eine Veranlagung für 2005 gibt es (noch) nicht, also auch keine USt-Erklärung.

Danke für weitere Erläuterungen.

Ursula

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Aus Umsatz (brutto) die USt rausrechnen
[MOD] Komplettzitat gelöscht

Solange für 2005 noch keine Erklärung abgegeben ist, ist es noch nicht allzu tragisch. Das Einfachste ist dann, in der 2005er-Erklärung die USt auszuweisen und abzuführen… wie vorher schon erwähnt, wird das für den Unternehmer nicht so angenehm, weil er auf seine ursprünglichen Rechnungen keine USt draufgeschlagen hat.

Abwarten und dumm stellen wäre die dümmste Variante, da er auch mit der o.g. Methode hoffen muss, dass das Finanzamt da nicht ärgerlich wird. Die Umsatzsteuer wäre vermutlich, je nach Umsätzen im Jahr 2004, bereits fällig gewesen, somit muss man hoffen, dass das FA nicht gleich andere Maßnahmen wie Betriebsprüfung und Verfahren einleitet.

So krass hab ich es selbst aber noch nicht erlebt.

Mein Tipp:
Den Kunden, die Unternehmer sind, neue Rechnungen mit USt ausstellen, bei Privatpersonen ists halt dumm gelaufen. Und dann bei seiner Jahreserklärung die gezahlten Vorsteuerbeträge geltend machen (aber bitte nur aus ordnungsgemäßen Rechnungen, denn bei dem Sachverhalt ist eh schon eine Rückfrage vom FA vorprogrammiert).

Für 2006 gilt: Einfach schauen, was an Abschlusszahlung aus 2005 übrig bleibt, dementsprechend berechnet sich der Voranmeldungszeitraum für 2006.
Die Berechnung, wie man die Steuer in 2005 ausrechnen kann, steht glaub ich in § 19 UStG.

Weiß es nicht mehr hundertprozentig, deswegen will ich nichts falsches schreiben.

Servus,

  1. Was ist mit der Strafbarkeit? Soll A. eine Selbstanzeige
    machen? Was, wenn er einfach abwartet und sich „dumm stellt“?

Abwarten sollte er nicht, alldieweil die USt-Erklärung für 2005 schon längere Zeit überfällig ist. Flott fertigmachen, dann braucht es keine Selbstanzeige, weil es auch keine Hinterziehung gibt.

Und was ist mit Vorsteueranmeldungen für 2006?

Die werden abhängig von der Zahllast 2005 vom FA angefordert. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man die bereits fälligen für das I. und II. Quartal zurechtklopft, abgibt und bezahlt. Dann ist jeder Verdacht vom Tisch, weil der StPfl nachweisbar aktiv geworden ist, bevor die Behörde aktiv geworden ist.

  1. Wovon wird die Umsatzsteuer für 2005 und 2006 errechnet:
    Wird sie auf den Umsatz aufgeschlagen oder werden hieraus 16 %
    herausgerechnet?

Bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten: Einnahmen durch 1,16 = Bemessungsgrundlage, diese mal 0,16 = USt, diese minus abziehbare Vorsteuer = Zahllast.

Bei Versteuerung nach vereinbarten Entgelten: Soweit Rechnungen an Unternehmer noch korrigierbar sind (das ist theoretisch so, praktisch täte ich mirs zweimal überlegen - Kunde sollte eigentlich wiederkommen…), gilt bei diesen das ausgewiesene Entgelt als Umsatz, die USt kommt obendrauf, so wie auch auf der Rechnung.

Eine Veranlagung für 2005 gibt es (noch) nicht, also auch
keine USt-Erklärung.

Na dhonn - loss die Hosse wagglä, wie man in Südhessen zu sagen pflegt…

Schöne Grüße

MM