Beispiel:
Bannerwerbung o. ä. für ein im Ausland ansässiges Unternehmen
z. B. Amazon in Luxemburg.
Der Werbende/Leistende hat eine USt-ID-Nr.
Er erhält von Amazon eine Gutschrift ohne MwSt.
Muss dieser Betrag in der USt-Voranmeldung in Zeile 21, Feld 41
oder in Zeile 41, Feld 60
oder gar in beide Felder?
Was ist überhaupt der Unterschied zwischen diesen Feldern?
Muss dieser Betrag in der USt-Voranmeldung in Zeile 21, Feld
41 oder in Zeile 41, Feld 60
21 wohl nicht, da keine Lieferung, oder bewegt sich hier ein körperlicher Gegenstand???
60 auch nicht, da keine § 13b „Geschichte“… hast du mal in § 13b UStG geschaut, der neben Feld 60 steht? Nein bestimmt nicht!
oder gar in beide Felder?
um Gottes willen, nein! Oder willst du doppelt Steuern bezahlen???
Wie wäre es einfach mit Feld 27?! Ist eine ganz einfache sonstige Leistung. Die USt-ID Nr. bewirkt ja nur die Steuerbarkeits-Verlegung ins Inland, mehr nicht.
Mfg vom
showbee
p.s. Hattest du die selbe Frage nicht vor paar Wochen gestellt???
21 wohl nicht, da keine Lieferung, oder bewegt sich hier ein
körperlicher Gegenstand???
Aha: Lieferung=bewegte Ware
60 auch nicht, da keine § 13b „Geschichte“… hast du mal in §
13b UStG geschaut, der neben Feld 60 steht? Nein bestimmt
nicht!
Doch, habe ich, aber die Materie „USt und Ausland“ geht nur recht schwer an mich.
oder gar in beide Felder?
um Gottes willen, nein! Oder willst du doppelt Steuern
bezahlen???
nicht wirklich
Wie wäre es einfach mit Feld 27?! Ist eine ganz einfache
sonstige Leistung. Die USt-ID Nr. bewirkt ja nur die
Steuerbarkeits-Verlegung ins Inland, mehr nicht.
„Steuerbarkeits-Verlegung ins Inland“ = Lieferant zahlt die Steuer selbst
Hattest du die selbe Frage nicht vor paar Wochen gestellt???
Ähnlich, aber nicht dieses Detail und (ehrlich gesagt)
auch nicht die Zuordnng zu den Zeilen 21, 41 (und 27) kapiert.