[USt] Frage zu USt-Voranmeldung

Beispiel:
Bannerwerbung o. ä. für ein im Ausland ansässiges Unternehmen
z. B. Amazon in Luxemburg.

Der Werbende/Leistende hat eine USt-ID-Nr.
Er erhält von Amazon eine Gutschrift ohne MwSt.
Muss dieser Betrag in der USt-Voranmeldung in Zeile 21, Feld 41
oder in Zeile 41, Feld 60
oder gar in beide Felder?

Was ist überhaupt der Unterschied zwischen diesen Feldern?

Gruß JoKu

Hallo!

Muss dieser Betrag in der USt-Voranmeldung in Zeile 21, Feld
41 oder in Zeile 41, Feld 60

21 wohl nicht, da keine Lieferung, oder bewegt sich hier ein körperlicher Gegenstand???

60 auch nicht, da keine § 13b „Geschichte“… hast du mal in § 13b UStG geschaut, der neben Feld 60 steht? Nein bestimmt nicht!

oder gar in beide Felder?

um Gottes willen, nein! Oder willst du doppelt Steuern bezahlen???

Wie wäre es einfach mit Feld 27?! Ist eine ganz einfache sonstige Leistung. Die USt-ID Nr. bewirkt ja nur die Steuerbarkeits-Verlegung ins Inland, mehr nicht.

Mfg vom

showbee

p.s. Hattest du die selbe Frage nicht vor paar Wochen gestellt???

21 wohl nicht, da keine Lieferung, oder bewegt sich hier ein
körperlicher Gegenstand???

Aha: Lieferung=bewegte Ware

60 auch nicht, da keine § 13b „Geschichte“… hast du mal in §
13b UStG geschaut, der neben Feld 60 steht? Nein bestimmt
nicht!

Doch, habe ich, aber die Materie „USt und Ausland“ geht nur recht schwer an mich.

oder gar in beide Felder?

um Gottes willen, nein! Oder willst du doppelt Steuern
bezahlen???

nicht wirklich

Wie wäre es einfach mit Feld 27?! Ist eine ganz einfache
sonstige Leistung. Die USt-ID Nr. bewirkt ja nur die
Steuerbarkeits-Verlegung ins Inland, mehr nicht.

„Steuerbarkeits-Verlegung ins Inland“ = Lieferant zahlt die Steuer selbst

Hattest du die selbe Frage nicht vor paar Wochen gestellt???

Ähnlich, aber nicht dieses Detail und (ehrlich gesagt)
auch nicht die Zuordnng zu den Zeilen 21, 41 (und 27) kapiert.

Gruß JoKu

Ich würde hier Zeile 42 Feld 45 emfpehlen.

.

Ich würde hier Zeile 42 Feld 45 emfpehlen.

Hi,

oh, du hast Recht, habe übersehen, das Steuerbarkeit im Ausland. Dachte Steuerbarkeit wird durch Vorlage der UStID ins Inland verschoben.

Mfg vom

showbee

Ich würde hier Zeile 42 Feld 45 emfpehlen.

oh, du hast Recht, habe übersehen, das Steuerbarkeit im
Ausland. Dachte Steuerbarkeit wird durch Vorlage der UStID ins
Inland verschoben.

Das tröstet mich jetzt doch etwas.
Da habe ich wohl nicht alleine Probleme mit dieser Materie.
*seufz*

Ist „Zeile 42“ jetzt letzter und korrekter Stand der Diskussion?

Gruß JoKu